Mit Verfügung 765/02 vom 20. August 2020 hat die Übernahmekommission die Einsprache der LLB Swiss Investment AG gegen die Verfügung 765/01 vom 13. Juli 2020 teilweise gutgeheissen und namentlich festgestellt, dass die formell selektive Opting up-Klausel, über welche anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung der MCH Group AG vom 3. August 2020 abgestimmt wurde, übernahmerechtlich ungültig ist.
Gegen diese Verfügung haben die MCH Group AG sowie Lupa Systems LLC Beschwerde erhoben. Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der FINMA prüft nun diese Beschwerden.