Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erteilt der FINcontrol Suisse AG eine Bewilligung als Aufsichtsorganisation. Sie bewilligt damit die vierte Aufsichtsorganisation gemäss FINIG und FIDLEG.
Die FINMA erteilt der FINcontrol Suisse AG mit Sitz in Zug per 29. September 2020 die Bewilligung als Aufsichtsorganisation. Sie bewilligt damit die vierte Aufsichtsorganisation gemäss FINIG und FIDLEG (siehe auch Medienmitteilung vom 7. Juli 2020 und Medienmitteilung vom 12. August 2020). Die Aufsichtsorganisationen werden in Zukunft für die Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees verantwortlich sein. Gegenwärtig liegt der FINMA noch ein Gesuch zur Bewilligung von Aufsichtsorganisationen vor.