Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verlängert Erleichterungen im Eröffnungsprozess bei neuen Geschäftsbeziehungen nur noch teilweise.
Die aktuellen Entwicklungen ermöglichen bei Neueröffnungen von Geschäftsbeziehungen eine Rückkehr zum bisherigen Eröffnungsprozess gemäss Geldwäschereigesetz. Für Kunden mit Domizil in der Schweiz sind keine Erleichterungen mehr notwendig. Für Kunden im Ausland ist die Situation je nach Domizil oder individueller Situation unterschiedlich, so dass die FINMA im Einzelfall weiterhin gewisse Erleichterungen für Neueröffnungen gewährt. Diese präzisiert die FINMA in einer weiteren Aufsichtsmitteilung 07/2020 im Kontext der COVID-19-Krise.
Die FINMA hat bereits mit der Aufsichtsmitteilung 03/2020 vom 7. April 2020 Erleichterungen bei der Eröffnung von neuen Kundenbeziehungen gewährt. Mit der Aufsichtsmitteilung 06/2020 vom 19. Mai 2020 wurden diese Erleichterungen teilweise verlängert.