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2020

Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der FINMA weist die Beschwerden gegen die Verfügung 765/02 der UEK vom 20. August 2020 i.S. MCH Group AG ab

Mit Verfügung 765/02 vom 20. August 2020 hiess die Übernahmekommission (UEK) die Einsprache der LLB Swiss Investment AG gegen die Verfügung 765/01 vom 13. Juli 2020 teilweise gut und stellte namentlich fest, dass die formell selektive Opting up-Klausel, über welche anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung der MCH Group AG vom 3. August 2020 abgestimmt wurde, übernahmerechtlich ungültig ist.

Gegen diese Verfügung erhoben die MCH Group AG sowie Lupa Systems LLC Beschwerde bei der FINMA. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2020 hat der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der FINMA die Beschwerden abgewiesen. Gegen diese Verfügung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

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