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Medienmitteilung
2020
Geldwäschereibekämpfung

FINMA bestimmt Gewinneinziehung im Fall BSI neu

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Gewinneinziehung im 1MDB-Enforcementfall bei BSI neu bestimmt. Zudem hat die FINMA alle Verfahren gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit diesem Fall abgeschlossen. In zwei Fällen verhängte sie Berufsverbote.

Die FINMA hat die Gewinneinziehung bei BSI in Sachen 1MDB aus dem Jahr 2016 (Medienmitteilung) neu und präziser bestimmt. Sie hat einen Einziehungsbetrag von neu 70 Millionen Franken anstatt der ursprünglichen 95 Millionen Franken angeordnet. Dabei wurden jene Erträge und Kosten der Bank berücksichtigt, die in engem Zusammenhang mit den Aufsichtsrechtsverletzungen bei Geschäftsbeziehungen im 1MDB-Kontext standen. Die FINMA hat damit der neuen Rechtsprechung zur Gewinneinziehung, einschliesslich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2019, Rechnung getragen.

 

Die Bank hatte den FINMA-Entscheid in Sachen Mängel in der Geldwäschereibekämpfung im Fall 1MDB aus dem Jahr 2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Letzteres bestätigte in seinem Urteil vom November 2019 die schwerwiegenden Verletzungen des Aufsichtsrechts, wies jedoch den FINMA-Entscheid in einem Punkt, der Berechnung der Gewinneinziehung, an die FINMA zurück. Mit der Neubestimmung der Gewinneinziehung ist dieser Fall nun abgeschlossen.

BSI: Verfahren auch gegen natürliche Personen abgeschlossen

Weiter hat die FINMA alle Enforcementverfahren gegen natürliche Personen, die im Nachgang zum BSI-Fall eröffnet wurden, abgeschlossen. Die FINMA hatte Verfahren gegen vier Personen eröffnet. In zwei dieser Fälle hat sie mehrjährige Berufsverbote verhängt. Diese Entscheide wurden beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und sind noch hängig. In einem Fall hat die FINMA das Verfahren rechtskräftig mit einer Feststellung der Aufsichtsrechtsverletzung aber ohne weitere Massnahmen abgeschlossen. Im anderen Fall hat sie das Verfahren beendet, nachdem die betreffende Person glaubwürdig erklärt hatte, künftig auf Führungspositionen bei einem beaufsichtigten Institut zu verzichten. Ausserdem hat die FINMA Rügeschreiben an vier weitere natürliche Personen adressiert.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher
Tel. +41 31 327 91 71
tobias.lux@finma.ch

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FINMA bestimmt Gewinneinziehung im Fall BSI neu

Zuletzt geändert: 22.10.2020 Grösse: 0.23  MB
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