Auswirkungen des Klimawandels können für Finanzinstitute längerfristig bedeutende finanzielle Risiken bergen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA möchte die Transparenz bezüglich solcher Risiken im Finanzsystem erhöhen. Sie sieht dafür Anpassungen in ihren Rundschreiben "Offenlegung Banken" und "Offenlegung Versicherungen" vor. Zu diesen Anpassungen führt die FINMA bis am 19. Januar 2021 eine öffentliche Anhörung durch.
Banken und Versicherungen müssen die Öffentlichkeit angemessen über ihre Risiken informieren. Dazu gehören auch die Folgen des Klimawandels, die für Finanzinstitute längerfristig bedeutende finanzielle Risiken bergen können.
Mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit
Bei klimabezogenen Finanzrisiken sind die Finanzinstitute bisher unterschiedlich transparent. Zur Schaffung von mehr Transparenz konkretisiert die FINMA daher für grosse Finanzmarktakteure die Offenlegungsregeln zu diesen Risiken. Eine ausführlichere und einheitlichere Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken unterstützt eine angemessene Auseinandersetzung mit den Risiken und fördert die Vergleichbarkeit sowie die Marktdisziplin.
Proportionaler und international kompatibler Ansatz
Ziel ist eine proportionale und prinzipienbasierte Ausgestaltung dieser Offenlegung. Institute der Kategorie 1 und 2, also systemrelevante Banken und grosse Versicherungsunternehmen, sollen ihre klimabezogenen Finanzrisiken transparent machen. Der Regulierungsansatz orientiert sich inhaltlich an den international breit anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Bereits heute haben sich verschiedene Banken und Versicherungen verpflichtet, ihre klimabezogenen Finanzrisiken in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der TCFD offenzulegen.
Zu ihren Vorschlägen für eine neue Offenlegungspraxis führte die FINMA eine Vorkonsultation durch. So fand im vergangenen Sommer u.a. eine Regulierungsaussprache mit Vertreterinnen und Vertretern der Banken-, Versicherungs- und Vermögensverwaltungsbranche, verschiedener Nichtregierungsorganisationen, der Wissenschaft und Behörden statt. Zudem konsultierte die FINMA interessierte Stellen der Verwaltung. Im Rahmen dieser Konsultationen wurde von verschiedener Seite gefordert, nicht nur die verpflichtende Offenlegung qualitativer, sondern auch quantitativer Angaben einzuführen. Diese Informationen seien für Investoren und Anleger von besonderer Relevanz. Die FINMA nimmt diese Forderung auf und stellt sie in ihrem Anhörungsentwurf zur Diskussion. Die Anhörung zu den angepassten Rundschreiben dauert bis am 19. Januar 2021.
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