Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das punktuell angepasste Rundschreiben zu den Liquiditätsrisiken bei Banken. Die Anpassungen erfolgten aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Einführung der Finanzierungsquote für Banken. Das angepasste Rundschreiben tritt gleichzeitig mit den Anpassungen der Liquiditätsverordnung am 1. Juli 2021 in Kraft.
Der Bundesrat hat im September 2020 die Einführung der Finanzierungsquote für Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) auf Mitte 2021 beschlossen und dafür die Liquiditätsverordnung revidiert. Dies bedingte auch eine Anpassung des Rundschreibens 2015/2 „Liquiditätsrisiken – Banken“, das die technische Aufsichtspraxis der FINMA festhält. Die FINMA führte zu diesen Anpassungen eine Anhörung durch. Sie nahm verschiedene Anliegen der Anhörungsteilnehmenden im Rundschreiben auf. Das angepasste Rundschreiben tritt gleichzeitig mit den Anpassungen der Liquiditätsverordnung am 1. Juli 2021 in Kraft.
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