Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA prüft die Beschwerde gegen die Verfügung der Übernahmekommission 750/02 in Sachen Swiss Steel Holding AG (ehemals Schmolz+Bickenbach AG) vom 5. März 2021.
Mit Verfügung 750/02 vom 5. März 2021 wies die Übernahmekommission in Sachen Swiss Steel Holding AG (ehemals Schmolz+Bickenbach AG) ein Gesuch von Liwet Holding AG ab, wonach festzustellen sei, dass sich Martin Haefner / BigPoint Holding AG nicht mehr auf die befristete Sanierungsausnahme von der Angebotspflicht gemäss FINMA-Verfügung vom 6. Dezember 2019 berufen können. Die Übernahmekommission erliess zudem Feststellungen zum Mindestpreis im Falle eines potentiellen Pflichtangebots von Martin Haefner / BigPoint AG (vgl. öffentliche Mitteilung der UEK vom 8. März 2021).
Gegen diese Verfügung hat die Liwet Holding AG Beschwerde erhoben. Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der FINMA prüft nun diese Beschwerde.