Die FATF hat an ihrer Plenarsitzung im Oktober 2021 ihre Bekanntgabe zu Hochrisiko- und weiteren unter Beobachtung stehenden Ländern aktualisiert. Weiterführende Informationen sind verfügbar unter:
The Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales Gremium, das Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung entwickelt und fördert. Die Schweiz ist eines der FATF-Mitgliedsländer. Basierend auf den Ergebnissen der International Co-operation Review Group (ICRG) der FATF können Hochrisiko- und weitere unter Beobachtung stehende Länder in einem der zwei Dokumenten öffentlich bekannt gemacht werden, die von der FATF dreimal jährlich veröffentlicht werden.
Handlungsbedarf gegenüber Hochrisikoländern
Hochrisikoländer weisen erhebliche strategische Mängel in ihrem Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus und Proliferationsfinanzierung auf. Die FATF fordert all ihre Mitglieder und alle Jurisdiktionen dazu auf, gegenüber Ländern mit festgestellten hohen Risiken besondere Sorgfaltspflichten anzuwenden und in den gravierendsten Fällen Gegenmassnahmen zum Schutz des internationalen Finanzsystems von den aus diesen Ländern ausgehenden Geldwäscherei-, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierungsrisiken (ML/TF/PF) zu ergreifen. Die Liste dieser Länder wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als "Schwarze Liste" bezeichnet.
Länder unter verstärkter Beobachtung
Länder unter verstärkter Beobachtung arbeiten aktiv mit der FATF zusammen, um strategische Mängel in ihrem Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus und Proliferationsfinanzierung zu beheben. Wenn die FATF ein Land unter verstärkte Beobachtung stellt, bedeutet das, dass dieses Land sich verpflichtet hat, die festgestellten strategischen Mängel innerhalb der vereinbarten Fristen zu beseitigen und dass es vermehrt überwacht wird. Die Liste dieser Länder wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als "Graue Liste" bezeichnet.
Die FATF und FATF-Style-Regional-Bodies (FSRBs) setzen ihre Tätigkeit mit den genannten Ländern fort und berichten weiter über deren Fortschritte bei der Behebung der festgestellten strategischen Mängel. Die FATF ruft diese Länder zur zügigen und fristgerechten Umsetzung der vereinbarten Aktionspläne auf. Die FATF begrüsst ihr Engagement und wird ihre Fortschritte genau verfolgen. Die FATF verlangt keine besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber diesen Ländern, sondern hält ihre Mitglieder dazu an, in ihren Risikoanalysen den FATF-Informationen Rechnung zu tragen.
Die FATF identifiziert laufend weitere Länder mit strategischen Mängeln in ihrem Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus und Proliferationsfinanzierung. Eine Reihe von Ländern wurde von der FATF und den FSRBs noch nicht geprüft.
Kenntnisnahme der Bekanntgabe der FATF
Die FINMA fordert alle Finanzintermediäre auf, die FATF-Informationen in ihren Risikomanagementstrategien zu berücksichtigen. Von anerkannten Selbstregulierungsorganisationen erwartet die FINMA, dass sie ihre Mitglieder informieren.