Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionspakete der EU vom 23. und 25. Februar zu übernehmen. Er hat dafür die Verordnung vom 27. August 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (
SR 946.231.176.72) geändert.
In seiner
Mitteilung vom 28. Februar 2022 hat der Bundesrat über seinen Entscheid informiert, die Sanktionen der Europäische Union gegen Russland vom 23. und 25. Februar zu übernhemen unddie Vermögen der im Anhang der Verordnung aufgeführten Personen und Unternehmen per sofort zu sperren. Die Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen mit diesen Personen bleibt wie zuvor schon verboten. Das WBF hat daher die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung auf seiner
Internetseite publiziert. Die Änderung tritt am 28. Februar 2022 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die entsprechenden Vermögenswerte sofort zu blockieren und gemäss den Vorschriften der Verordnung keine neuen Geschäftsbeziehungen zu eröffnen sowie dem SECO solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.