Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hatte den Zusammenschluss von Credit Suisse und UBS bereits am 19. März 2023 genehmigt. Der heutige rechtliche Vollzug bringt Klarheit und Stabilität für die beiden Banken, deren Kundinnen und Kunden sowie den Finanzplatz. Die FINMA begrüsst die strategische Stossrichtung der UBS, die einen raschen Risikoabbau im Investment Banking vorsieht. Sie hat die Eckpunkte der regulatorischen Anforderungen an die kombinierte Bank festgelegt. Die FINMA wird die fusionierte Grossbank auch während des Integrationsprozesses sehr intensiv beaufsichtigen.
Mit dem rechtlichen Vollzug des Zusammenschlusses von UBS Group und Credit Suisse Group endet eine Phase der grossen Unsicherheit. Das schafft Klarheit und Stabilität. Unter dem Dach der UBS beginnt nun die konkrete Integration der beiden Grossbanken unter der neuen Führungsstruktur und Governance und mit für die erweiterte Bank geklärtem Risikomanagement. Eines der vordringlichsten Ziele der fusionierten Grossbank ist es, die Risiken der Investment-Bank der ex-Credit Suisse rasch abzubauen. Die FINMA begrüsst diese strategische Stossrichtung. Die fusionierte Bank verfügt nach der vollzogenen Transaktion über die erforderliche Eigenmittel- und Liquiditäts-Ausstattung, um diesen Risikoabbau schnell und entschieden zu vollziehen und die Integration erfolgreich durchzuführen.
FINMA-Direktor Urban Angehrn: "Der rechtliche Vollzug des Zusammenschlusses ist ein Meilenstein. Er schafft Klarheit und Stabilität für die involvierten Banken, deren Kundinnen und Kunden sowie für den Schweizer Bankenplatz. Damit wird abgeschlossen, was am Wochenende des 19. März angekündigt wurde. Alle involvierten Parteien erachteten die Fusion der beiden Grossbanken damals als beste Option, um die unmittelbar drohende Zahlungsunfähigkeit der Credit Suisse abzuwenden. In der Tat konnte damit schwerer Schaden für den Schweizer und den internationalen Finanzmarkt erfolgreich verhindert werden. Es ist im Interesse aller Stakeholder, dass die Fusion heute vollzogen wird und die Bank sich voll auf die anstehenden Aufgaben fokussieren kann. Für die FINMA wird die Phase intensiver Grossbankenaufsicht definitiv weiter gehen. Wir werden den Integrationsprozess mit grösster Aufmerksamkeit beaufsichtigen."
Ausländische Behörden anerkennen den Zusammenschluss
Die FINMA wie auch die anderen Schweizer Behörden standen in den letzten Wochen mit ihren ausländischen Partnerbehörden in intensivem Kontakt. Die ausländischen Aufsichtsbehörden sowie andere zuständige Behörden haben die Fusion ebenfalls anerkannt.
Intensive Aufsicht der FINMA
Die FINMA wird die Teams und Ressourcen, die bisher für UBS und Credit Suisse zur Verfügung standen, nun voll für die intensive Aufsicht der fusionierten Grossbank einsetzen. Wie bereits angekündigt werden für die UBS nach einer angemessenen Übergangszeit, die aufgrund der progressiven Komponente höheren Too-Big-To-Fail-Kapitalanforderungen vollständig gelten. Der dafür nötige Kapitalaufbau wird ab Ende 2025 schrittweise geschehen und bis spätestens Anfang 2030 abgeschlossen sein. Die Übergangszeit ist nötig, um den erwähnten Risikoabbau geordnet zu ermöglichen. Daneben werden für die Einheiten der beiden Banken zur Berechnung der risikogewichteten Kapitalanforderungen wie auch der Liquiditätsanforderungen bis auf Weiteres die jeweils bestehenden Regeln und Modelle verwendet werden. Ferner werden ab dem Zeitpunkt der Fusion wegen Effekten der Rechnungslegung gewisse Übergangsregelungen gelten. Punkto Liquidität wird die FINMA zudem noch in diesem Jahr institutsspezifische Zusatzanforderungen für die fusionierte Grossbank, wie auch für die anderen systemrelevanten Banken festlegen. Diese sind im Einklang mit der revidierten gesetzlichen Grundlage ab dem 1. Januar 2024 zu erfüllen.
Massnahmen, die aufgrund von Enforcementverfahren bei der Credit Suisse verhängt wurden, werden – wo immer aus Sicht der FINMA erforderlich – bis zu ihrer Umsetzung in den entsprechenden Einheiten aufrechterhalten.