Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mit der italienischen Aufsichtsbehörde CONSOB und der italienischen Nationalbank, Banca d'Italia, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Die Behörden intensivieren damit ihre Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Aufsichtsmandate im Finanzmarktbereich. Dies schafft Rechtssicherheit für Finanzinstitute, namentlich für ihren Marktzugang nach Italien.
Die FINMA hat mit der italienischen Aufsichtsbehörde Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) und der italienischen Nationalbank, Banca d'Italia, eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung schafft einen formalisierten Rahmen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den drei Behörden in Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Finanzinstituten. Die Vereinbarung ist zwar rechtlich nicht bindend, fördert aber die effektive Zusammenarbeit bei der Aufsichtstätigkeit der Behörden.
Urban Angehrn, Direktor der FINMA, hielt dazu fest: "Mit dieser Vereinbarung können die beteiligten Behörden ihre Aufsichtstätigkeiten grenzüberschreitend noch effektiver wahrnehmen. Dies steigert die Rechtssicherheit für die beaufsichtigten Institute, die in Italien und der Schweiz tätig sind."