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Internationale Sanktion
2023

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Der Bundesrat hat am 16. August 2023 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Russland beschlossen. Er schliesst sich der Europäischen Union (EU) an, welche ihre neusten Massnahmen im Rahmen des elften Sanktionspakets verabschiedet hat. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) geändert.

Die Massnahmen des elften Sanktionspaket haben prioritär zum Ziel, die Umgehung in Drittländern und durch Drittländer wirksam zu verhindern und zu bekämpfen.

Im Finanzbereich wurde das bereits bestehende Verbot erweitert, Effekten, die auf Schweizerfranken oder auf eine amtliche Währung eines Mitgliedsstaates der EU lauten, an russische Staatsangehörige oder Organisationen zu verkaufen. Neu ist der Verkauf von Effekten an russische Staatsangehörige und Organisationen unabhängig von der Währung verboten.

Die Neuerungen treten am 16. August 2023 um 18:00 Uhr in Kraft.

Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.

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