News

Internationale Sanktion
2023

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Per 30. August 2023 übernimmt der Bundesrat die übrigen Massnahmen, die von der EU am 3. August 2023 erlassen wurden. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in Belarus (SR 946.231.116.9) geändert.

Die Massnahmen gleichen das Sanktionsregime Belarus weiter an das Sanktionsregime Russland an. Sie umfassen insbesondere ein Exportverbot für Güter und Technologien zur Verwendung in der Luft- oder der Raumfahrtindustrie. Weiter wurde die Liste der Güter zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus erweitert. Schliesslich wurden die bestehenden Ausfuhrverbote für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Güter) sowie für Güter zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus an die für Russland geltenden Ausfuhrverbote angepasst. Die Neuerungen treten am 30. August 2023 um 18:00 Uhr in Kraft. 


Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten. 




















Backgroundimage