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2024
Sustainable Finance

Naturbezogene Finanzrisiken: FINMA eröffnet Anhörung zu neuem Rundschreiben

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA konkretisiert in einem neuen Rundschreiben ihre Aufsichtspraxis zum Management von naturbezogenen Finanzrisiken. Sie tut dies entlang der Empfehlungen von internationalen Standardsetzern. Das Rundschreiben soll nur für Banken und Versicherer gelten. Die öffentliche Anhörung dazu läuft bis am 31. März 2024.

Finanzinstitute haben die Pflicht, materielle Finanzrisiken aus dem Klimawandel und anderen Naturveränderungen adäquat zu berücksichtigen. Mit dem Rundschreiben "Naturbezogene Finanzrisiken" konkretisiert die FINMA die Anforderungen an das Risikomanagement der Finanzinstitute in Bezug auf diese Risiken. Die FINMA führt zum neuen Rundschreiben eine öffentliche Anhörung bis zum 31. März 2024 durch.

Internationale Standards als Basis

Das Rundschreiben orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen der internationalen Standardsetzer, insbesondere des Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) und der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) sowie teilweise den Empfehlungen des Network for Greening the Financial System (NGFS). Das BCBS und die IAIS publizierten zwischen 2021 und 2023 Prinzipien und Empfehlungen zum Management von klimabezogenen Finanzrisiken. Die FINMA teilt die Einschätzung des NGFS, dass eine integrierte Betrachtungsweise von Klimarisiken und weiteren naturbezogenen Risiken wie dem Biodiversitätsverlust sinnvoll ist (FINMA-Medienmitteilung vom 4. Dezember 2023).

Risikomanagement steht im Fokus

Die FINMA konkretisiert in ihrem Rundschreiben, inwiefern die naturbezogenen Finanzrisiken in der Corporate Governance und im institutsweiten Risikomanagement von Banken und Versicherern zu berücksichtigen sind.


Sie präzisiert namentlich Kriterien für die Wesentlichkeitsbeurteilung der Risiken und wie dabei Szenarioanalysen einzubeziehen sind. Weiter ist festgehalten, wie die wesentlichen naturbezogenen Finanzrisiken als Risikotreiber in das bestehende Management von Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie in die Versicherungstätigkeit einzubetten sind.


Banken und Versicherer sind gegenüber naturbezogenen Finanzrisiken unterschiedlich exponiert. So sind beispielsweise Schaden- und Rückversicherer neben Transitionsrisiken mit ihren Bilanzpassiven vor allem physischen Risiken ausgesetzt. Betroffene Versicherer identifizieren, messen und bewirtschaften diese in exponierten Bereichen bereits heute und werden von der FINMA diesbezüglich beaufsichtigt. Bei Banken bestehen die grössten Expositionen häufig bei den Kreditrisiken, die aufgrund naturbezogener Finanzrisiken zusätzlich erhöht werden können.


Die Konkretisierung der FINMA-Praxis mittels Rundschreiben unterstützt Banken und Versicherer, naturbezogene Finanzrisiken ganzheitlich und systematisch in ihr Risikomanagement zu integrieren. Sie erlaubt auch eine effektivere, und für die Beaufsichtigten effizientere und transparente Aufsicht.

Anwendungsbereich

Das Rundschreiben richtet sich an Banken und Versicherer und soll am 1. Januar 2025 mit Übergangsbestimmungen in Kraft treten. Beim Anwendungsbereich folgt die FINMA ihrem risikobasierten Ansatz. Die Institute des Kleinbankenregimes und Kleinversichererregimes, die Wertpapierhäuser und Asset Manager sind insgesamt geringeren Risiken ausgesetzt und daher aus Gründen der Proportionalität ausgenommen. Jedoch können naturbezogene Finanzrisiken auch bei diesen Instituten Auswirkungen haben. Deshalb empfiehlt die FINMA diesen Instituten, sich am Rundschreiben zu orientieren.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Leiter Kommunikation a.i.
Tel. +41 31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

Patrizia Bickel, Mediensprecherin
Tel. +41 (0)31 327 93 19
patrizia.bickel@finma.ch

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