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2024
Vermögensverwalter und Trustees

Die FINMA informiert über den Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees sowie über den neuen Ansatz bei den Schwellenwerten für die gewerbsmässige Tätigkeit von Trustees

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA informiert über den Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees. Sie informiert auch über den neuen Ansatz bei den Schwellenwerten für die gewerbsmässige Tätigkeit von Trustees. Die FINMA veröffentlicht diese Informationen in ihrer Aufsichtsmitteilung 01/2024.

In ihrer Aufsichtsmitteilung 01/2024 informiert die FINMA, dass sie per 31. Dezember 2023 1149 (70%) der bis zum 31. Dezember 2022 erhaltenen Bewilligungsgesuche bewilligt hat und dass 63 Institute (4%) ihr Gesuch zurückgezogen haben. Die 487 verbleibenden Gesuche (26%) sind komplexer und verlangen eine längere Bearbeitungszeit. Wenn ein weiterhin bei einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossenes Institut sein Bewilligungsgesuch mit einem Nachweis für den Anschluss an eine Aufsichtsorganisation (AO) vor Ablauf der Übergangsfrist bei der FINMA eingereicht hat, kann es seine Geschäftstätigkeit fortführen.


Im Jahresverlauf 2023 wurde eine grosse Zahl von Gesuchen für bewilligungspflichtige Änderungen eingereicht (994), was mit einer hohen Arbeitsbelastung für die FINMA einhergeht.

Neuer Ansatz für Trustees

Die FINMA informiert darüber hinaus, dass ab sofort Trustees ihre Tätigkeit gewerbsmässig ausüben und somit ebenfalls einer Bewilligung bedürfen, wenn das Vermögen der Trusts zu einem beliebigen Zeitpunkt fünf Millionen Franken überschreitet. Denn das Vermögen des Trusts stellt ein vom persönlichen Vermögen des Trustees getrenntes Sondervermögen, d. h. fremde Vermögenswerte, dar. Trustees, die nunmehr der Bewilligungspflicht des FINIG unterliegen, müssen bis Ende 2024 ein Bewilligungsgesuch einreichen.

Zweistufiges Aufsichtsmodell

Das zweistufige Aufsichtsmodell für Vermögensverwalter und Trustees sieht vor, dass die laufende Aufsicht der Vermögensverwalter und Trustees durch die AO erfolgt. Die FINMA ist zuständig für die Genehmigung von Änderungen der Bewilligungsvoraussetzungen, für eine intensive Aufsicht und das Ergreifen von Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands der Beaufsichtigten. Diese Kompetenzaufteilung verlangt ein hohes Mass an Koordination, insbesondere bei fünf derzeit bewilligten Aufsichtsorganisationen. Die Aufsichtsabgabe widerspiegelt die dem zweistufigen Aufsichtsmodell inhärente Arbeit der FINMA.
FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2024

Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees, neuer Ansatz bei den Schwellenwerten für die gewerbsmässige Tätigkeit von Trustees

Zuletzt geändert: 02.02.2024 Grösse: 0.17  MB
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