Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die jährliche Beurteilung der Notfall- und Stabilisierungspläne der inlandorientierten systemrelevanten Banken PostFinance, Raiffeisen und ZKB abgeschlossen. Der Notfallplan der ZKB konnte erstmals als umsetzbar eingestuft werden.
Systemrelevante Banken haben der FINMA jährlich einen Notfallplan zur Beurteilung vorzulegen, in dem sie aufzeigen, wie die systemrelevanten Funktionen bei Insolvenzgefahr fortgeführt werden können. Bei den systemrelevanten Funktionen handelt es sich um das kurzfristige Kreditgeschäft (Raiffeisen und ZKB) sowie das Einlagengeschäft und den Zahlungsverkehr (PostFinance, Raiffeisen und ZKB).
Notfallplan der ZKB umsetzbar
Die FINMA konnte den Notfallplan der ZKB erstmals als umsetzbar beurteilen, da die ZKB die dafür notwendigen zusätzlichen verlustabsorbierenden Mittel in Form von verlusttragenden Anleihen 2023 emittiert hat. Die weiteren Anforderungen waren bereits erfüllt.
Die FINMA beurteilt den Notfallplan der PostFinance nach wie vor als nicht umsetzbar. Die PostFinance erfüllt die Anforderungen hinsichtlich zusätzlicher verlustabsorbierender Mittel weiterhin nicht, hat aber nun einen verbindlichen Plan zum Aufbau dieser Mittel eingereicht.
Der Notfallplan von Raiffeisen wurde bereits im Vorjahr erstmalig als umsetzbar beurteilt. Daran ändert sich nichts.
Stabilisierungspläne von PostFinance, Raiffeisen und ZKB
Systemrelevante Banken müssen der FINMA jährlich einen Stabilisierungsplan zur Genehmigung vorlegen, in welchem sie aufzeigen, wie sie sich im Falle einer Destabilisierung nachhaltig und ohne staatliche Eingriffe stabilisieren können. Die FINMA genehmigte wie bereits im Vorjahr die Stabilisierungspläne aller inlandorientierten systemrelevanten Banken. Die FINMA wird die Ereignisse rund um die CS-Krise dazu nutzen, die Anforderungen an die Stabilisierungspläne weiterzuentwickeln.
Weiterentwicklung der Resolutionberichterstattung
Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag berichtet die FINMA der Öffentlichkeit regelmässig über den Stand der Arbeiten in der Abwicklungs-, Stabilisierungs- und Notfallplanung systemrelevanter Banken und systemisch bedeutsamer Finanzmarktinfrastrukturen. Neu besteht diese Pflicht auch im Versicherungssektor. Die FINMA wird daher inskünftig nicht mehr nur einmal jährlich, sondern häufiger und anlassbezogen informieren. Damit kann sie besser auf spezifische Sachverhalte und die Institute eingehen.
Die UBS wird aufgrund der Integration der Credit Suisse ihre Krisenvorsorge überarbeiten. Danach wird die Bank ihre Planung der Sanier- und Liquidierbarkeit sowie die Stabilisierungs- und Notfallplanung der FINMA zur Prüfung einreichen. Die FINMA wird anschliessend die Krisenplanung der UBS beurteilen und separat darüber berichten.