Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schafft Transparenz zu ihrer Aufsichtspraxis im Bereich der Verhaltenspflichten nach FIDLEG. Sie hat ein neues, kompaktes Rundschreiben entworfen und führt dazu eine öffentliche Anhörung bis zum 15. Juli 2024 durch.
Das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG ist seit Anfang 2020 in Kraft. Die FINMA hat aufgrund uneinheitlicher Umsetzung der FIDLEG-Anforderungen bei den Beaufsichtigten Handlungsbedarf identifiziert. Entsprechend stellen sich zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG immer wieder Praxis- und Auslegungsfragen.
Mit dem Rundschreiben legt die FINMA nun ihre Aufsichtspraxis zu zentralen Auslegungsfragen dar. Damit schafft sie Transparenz und Rechtssicherheit sowie ein vergleichbares Anlegerschutzniveau unter den Beaufsichtigten. Das Rundschreiben konkretisiert die Art und Weise, wie Kundinnen und Kunden aufzuklären sind, damit sie ihre Anlageentscheide informiert treffen können. So sollen die Kundinnen und Kunden beispielsweise über die Art der Finanzdienstleistung, die mit den Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen verbundenen Risiken und die Entschädigungen von Dritten informiert werden. Die FINMA führt eine öffentliche Anhörung zum Rundschreiben-Entwurf bis am 15. Juli 2024 durch.