Die FINMA schliesst das kartellrechtliche Kontrollverfahren zum Zusammenschluss von UBS und Credit Suisse ohne Bedingungen und Auflagen ab. Sie gelangt nach umfangreicher Prüfung zum Schluss, dass der Zusammenschluss von UBS und Credit Suisse den wirksamen Wettbewerb in keinem Marktsegment beseitigt.
Die FINMA bewilligte den Zusammenschluss der beiden Grossbanken nach Kartellgesetz bereits vorzeitig am 19. März 2023. Diese Massnahme war im Interesse des Gläubigerschutzes und notwendig, damit vom Finanzplatz Schweiz und den internationalen Finanzmärkten grösserer Schaden abgewendet werden konnte. Das sofortige Handeln der FINMA entsprach dem dafür gesetzlich vorgesehenen Vorgehen. Demnach tritt die FINMA bei Zusammenschlüssen, die aus Gründen des Gläubigerschutzes als notwendig erscheinen, an die Stelle der Wettbewerbskommission WEKO. Sie kann auf diese Weise die Interessen der Gläubigerinnen und Gläubiger vorrangig berücksichtigen.
Verfahren mit umfassenden Abklärungen durchgeführt
Die FINMA kommt in ihrem Kontrollverfahren zum Ergebnis, dass durch den Zusammenschluss der UBS mit der Credit Suisse der wirksame Wettbewerb in keinem Marktsegment beseitigt wird, auch wenn die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken konnte. Somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff nicht erfüllt und die FINMA hat das Kontrollverfahren ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen abgeschlossen.
Die FINMA hatte die WEKO bereits vor der Veröffentlichung des Zusammenschlusses der beiden Banken darüber informiert, dass sie die Zuständigkeit für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung, wie gesetzlich vorgesehen, beanspruchen werde. Sie stand seither in engem Kontakt mit der WEKO. Die WEKO unterstützte die FINMA kontinuierlich im Prozess. Gemeinsam wurden umfassende Marktabklärungen getroffen und zahlreiche Stellungnahmen von Konkurrenten, Verbänden sowie spezifischen Kunden ausgewertet. Die umfangreichen Markterhebungen und die detaillierte Stellungnahme der WEKO verschafften der FINMA eine hinreichende Grundlage, um einen abschliessenden Entscheid zu fällen.
Besondere Zuständigkeit der FINMA endet
Mit dem Abschluss des Kontrollverfahrens endet die besondere Zuständigkeit der FINMA gemäss Kartellgesetz in dieser Sache. Die FINMA hat heute sowohl ihre Verfügung als auch die Stellungnahme der WEKO veröffentlicht und schafft damit Transparenz über die Prüfungshandlungen sowie ihr Verfahren. Die FINMA wird die Integration der Credit Suisse in die UBS aus ihrer Aufsichtsperspektive weiterhin eng begleiten.