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Internationale Sanktion
2024

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Der Bundesrat hat am 21. August 2024 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Russland beschlossen. Er reagiert damit auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und schliesst sich der Europäischen Union (EU) an, welche im Juni ihr 14. Sanktionspaket verabschiedet hat. Der Bundesrat hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) geändert.

Die neuen Massnahmen enthalten eine Präzisierung von den Verboten betreffend russische Diamanten, die damit international harmonisiert werden. Ebenso hat der Bundesrat die Fristen für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen im Hinblick auf den Abzug von Investitionen aus Russland verlängert.


Diese Anpassungen treten am 27. August 2024 in Kraft. 


Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.

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