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2024

Resolutionberichterstattung UBS: Stabilisierungs- und Notfallpläne werden überarbeitet

Die Stabilisierungs- und Notfallpläne der UBS werden wegen der Übernahme der Credit Suisse überarbeitet. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass die Integration der CS zu notwendigen Anpassungen führt, um die Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS weiterhin sicherzustellen. Sie hat die jährliche Genehmigung der Stabilisierungs- und Notfallpläne ausgesetzt. Die FINMA erwartet von der UBS, dass sie ihre Abwicklungsplanung weiterentwickelt. Im Einklang mit dem TBTF-Bericht des Bundesrats sind Änderungen auf Gesetzesstufe notwendig, um den Behörden zusätzliche Optionen und damit mehr Flexibilität im Krisenfall zur Verfügung zu stellen.

In der Beurteilung der Sanier- und Liquidierbarkeit (auch Abwickelbarkeit) der UBS per 31. Dezember 2023 hat die FINMA festgestellt, dass es aufgrund der Integration der Credit Suisse zu Hindernissen gekommen ist. Die FINMA ist der Ansicht, dass die UBS heute im Falle der Anwendung der bevorzugten Restrukturierungsstrategie mittels «Single point of entry» Rekapitalisierung abgewickelt werden könnte. So erfüllt die UBS weiterhin die Anforderung an die Verlustabsorptionskapazität. Sie muss jedoch aufgrund der Integration die Konzernstrukturen, Prozesse und Informatikplattformen vereinheitlichen. Die identifizierten Hindernisse werden derzeit mittels manueller Datenaggregation überbrückt, bis alle Abläufe wieder möglichst automatisch funktionieren und die Daten auf die strategischen Systeme übertragen sind.


Gleichzeitig sieht die aktuell bestehende Abwicklungsstrategie für die UBS nur die Fortführung der Geschäftstätigkeit im Rahmen einer Sanierung und Restrukturierung des Geschäftsmodells vor. Aufgrund der Erfahrungen aus der Credit Suisse-Krise sind zusätzliche Handlungsmöglichkeiten erforderlich, um die Krisenvorbereitung und Abwicklungsplanung für systemrelevante Banken weiter zu stärken. Entsprechend erwartet die FINMA, dass die UBS ihren Stabilisierungsplan und ihren Notfallplan überarbeitet. Sie hat deshalb die jährliche Beurteilung dieser Pläne für das Jahr 2024 ausgesetzt.

Mehr Handlungmöglichkeiten für die FINMA

Die Abwicklungsplanung der UBS muss weiterentwickelt werden, um die Handlungsmöglichkeiten bei Insolvenzgefahr zu erweitern. Nebst der Strategie der Unternehmensfortführung müssen sowohl ein Marktaustritt durch Verkauf oder Herunterfahren einzelner Geschäftssegmente als auch ein Verkauf der Bank möglich sein, und dies ohne die Systemstabilität zu gefährden und ohne Einsatz von Steuergeld. Diese Optionen müssen in den kommenden Jahren durch die Bank vorbereitet werden und sind konsistent mit den Vorschlägen des TBTF-Berichts. Gleichzeitig ist zentral, dass auf Gesetzesebene die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, damit diese Optionen rechtssicher umgesetzt werden können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie mit einem Bail-in und dem Public Liquidity Backstop (PLB) kombiniert werden können, damit neben genügend Kapital auch eine ausreichende Liquiditätsunterstützung während der Abwicklung besteht.

Sanier- und Liquidierbarkeit

Als globale systemrelevante Bank muss die UBS jederzeit sanier- und liquiderbar oder anders gesagt, abwickelbar sein. Die FINMA beurteilt die Abwickelbarkeit der UBS jährlich und teilt die Resultate mit dem Financial Stability Board (FSB), welches für alle global systemrelevanten Banken eine entsprechende Erhebung ("Resolvability Assessment Process") durchführt. Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag berichtet die FINMA der Öffentlichkeit regelmässig über den Stand der Arbeiten in der Abwicklungs-, Stabilisierungs- und Notfallplanung systemrelevanter Banken und systemisch bedeutsamer Finanzmarktinfrastrukturen.


Die UBS hat als global systemrelevante Bank besondere Anforderungen zur Krisenvorsorge zu erfüllen. Sie erarbeitet einen Stabilisierungs- und Notfallplan, die beide jährlich von der FINMA beurteilt werden. Der Stabilisierungsplan beschreibt wie eine Destabilisierung bezwiehungsweise eine Insolvenzgefahr aus eigener Kraft abgewendet werden soll. Der Notfallplan zeigt auf, wie die systemrelevanten Funktionen aufrecht erhalten werden können, falls die Stabilisierung nicht gelingt.

Stabilisierungspläne: Fokus auf liquiditätsgenerierende Massnahmen

Die Ereignisse rund um die Credit Suisse Krise haben aufgezeigt, inwiefern Stabilisierungspläne verbessert werden sollten. So müssen die Massnahmen schneller und unabhängiger voneinander umsetzbar sein und möglichst ohne negative Effekte zielgerichtet kommuniziert werden können. Ausserdem braucht es einen stärkeren Fokus auf liquiditätsgenerierende Massnahmen, um mit der Dynamik Schritt zu halten, die mit der Digitalisierung entstanden ist. Die FINMA überarbeitet derzeit die diesbezüglichen Anforderungen.


Die FINMA erwartet, dass die UBS die Erfahrungen aus der jüngsten Krise, insbesondere die Geschwindigkeit und das Ausmass der Einlagenabzüge, in ihren Annahmen berücksichtigt. Substanzgenerierende Massnahmen müssen noch konservativer berechnet und noch umfassender vorbereitet werden. Die FINMA wird die operative und szenarioabhängige Umsetzbarkeit von Massnahmen in ihrer Beurteilung künftig noch höher gewichten. Vorhersehbare negative Effekte oder Hindernisse müssen in der Planung noch ausführlicher analysiert und gemindert werden. Die FINMA hat darum die jährliche Genehmigung des Stabilisierungsplans der UBS für 2024 ausgesetzt.

Notfallplan: Überarbeitung aufgrund der Fusion notwendig

Der Notfallplan der UBS muss sicherstellen, dass die Bank ihre systemrelevanten Funktionen auch bei Insolvenzgefahr unterbruchsfrei betreiben kann. Der Entscheid, die Credit Suisse (Schweiz) AG in die UBS Switzerland AG zu integrieren, hat einen massgeblichen Einfluss auf den Notfallplan der UBS und führt dazu, dass dieser ebenfalls gründlich überarbeitet werden muss. Deshalb hat die FINMA die Beurteilung des Notfallplans der UBS für 2024 ausgesetzt.


Die UBS muss in ihrem Notfallplan insbesondere die Liquiditätsplanung und die Refinanzierung der Schweizer Einheit bei Aktivierung des Notfallplans überarbeiten. Anpassungen des Buchungsmodells im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten, die über die systemrelevanten Funktionen hinaus gehen, sind in der Notfallplanung speziell zu berücksichtigen.

Weiterentwicklung der TBTF-Gesetzgebung

Der Bericht des Bundesrats zur TBTF-Regulierung sowie der Bericht der FINMA zur CS-Krise unterstreichen, dass die Abwicklung vorbereitet war und eine umsetzbare Option darstellte. Die Abwicklungsplanung gemäss TBTF-Regulierung gab den Behörden eine Wahl bei der Lösungsfindung. Die Fusion war jedoch mit weniger Risiken verbunden. Die Berichte zeigen auch Möglichkeiten auf, die Krisenvorbereitung und Abwicklungsplanung für systemrelevante Banken weiter zu stärken. Die Abwicklungsplanung und auch die Erarbeitung weiterer Optionen sind auf eine möglichst hohe Rechtssicherheit angewiesen. Die FINMA setzt sich dafür ein, dass auch der rechtliche Rahmen den neu zu erarbeitenden Abwicklungsoptionen angepasst wird um eine möglichst hohe Rechtssicherheit bei der Umsetzung aller Optionen zu gewährleisten.


Die Krisenplanung der UBS muss sich in den nächsten Jahren den neuen Anforderungen anpassen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die im TBTF-Bericht des Bundesrates identifizierten Massnahmen auf Gesetzesebene umgesetzt werden, insbesondere der Public Liquidity Backstop. Diese Weiterentwicklungen werden massgeblich dazu beitragen, dass die Krisenvorsorge für die UBS glaubwürdig und umsetzbar bleibt.

Kontakt

Patrizia Bickel, Mediensprecherin
Tel. +41 (0)31 327 93 19
patrizia.bickel@finma.ch

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Zuletzt geändert: 15.10.2024 Grösse: 0.29  MB
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