Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überführt das bestehende Rundschreiben 2013/3 "Prüfwesen" in eine neue Aufsichtsprüfverordnung und führt eine Totalrevision des Rundschreibens durch. Sie erfüllt damit im Prüfwesen die Anforderung zur Stufengerechtigkeit der Regulierung nach Artikel 7 Absatz 1 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes FINMAG.
Die FINMA hat aus formalen Gründen den Grossteil der Regeln zum Prüfwesen, die bisher im Rundschreiben 2013/3 "Prüfwesen" festgehalten waren, in die neue Aufsichtsprüfverordnung überführt. In der Anhörung wurde das Vorhaben mehrheitlich begrüsst. Ein kleiner Teil der Inhalte verbleibt im totalrevidierten Rundschreiben "Prüfwesen".
Gleichzeitig werden die bisherigen Anhänge des Rundschreibens, die hauptsächlich die Risikoanalyse und Standardprüfstrategie der Prüfgesellschaften betreffen, neu zu Vorlagen. Dies ermöglicht eine flexiblere und schnellere Anpassung. Die FINMA stellt sicher, dass die Betroffenen zu allfälligen Anpassungen dieser Vorlagen Stellung nehmen können.
Die vorliegende Revision behandelt nicht das im Rahmen der Aufarbeitung der CS-Krise diskutierte Verbesserungspotential in den gesetzlichen Grundlagen zum aufsichtsrechtlichen Prüfwesen.