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2025

FINMA informiert über den Stand der Bewilligungen von Vermögensverwaltern und Trustees

Seit Anfang 2020 sind gewerbsmässig tätige Vermögensverwalter und Trustees bewilligungspflichtig. Bei Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) profitierten die meisten bewilligungspflichtigen Institute von einer Übergangsfrist. Die bis zu deren Ablauf eingegangenen 1699 Gesuche schloss die FINMA nun grossmehrheitlich ab. Die neuen, dauerhaft einzuhaltenden Bewilligungsanforderungen dienen in erster Linie dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger vor unlauteren Geschäftspraktiken und der Stärkung der Reputation des Finanzplatzes Schweiz.

Mit Inkrafttreten des FINIG am 1. Januar 2020 benötigen Vermögensverwalter und Trustees für die gewerbsmässige Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung der FINMA. Für bestehende Institute räumte das Gesetz eine Übergangsfrist von drei Jahren ein. Von den bis Ende 2022 eingegangenen 1699 Gesuchen schloss die FINMA per Ende Februar 2025 mehr als 94 % ab.


"Mit den neuen Bewilligungsanforderungen hat die FINMA einen flächendeckend hohen Qualitätsstandard etabliert. Wer sein Geld einem Vermögensverwalter oder Trustee anvertraut, soll davon ausgehen dürfen, dass dort angemessene Mindeststandards gegeben sind und diese überwacht werden", sagt FINMA-Direktor Stefan Walter.

Häufung der Gesuche zum Ende der Übergangsfrist

Trotz Empfehlung der FINMA, den Bewilligungsprozess frühzeitig aufzunehmen (Medienmitteilung vom 16. September 2021), gingen über die Hälfte der Gesuche in den letzten vier Monaten der dreijährigen Übergangsfrist bei der FINMA ein. Die spät eingereichten Gesuche zeichneten sich vermehrt durch eine kritische Qualität aus, was die Bewilligung durch die FINMA verzögerte. Bei mehr als 40 % der Gesuche forderte die FINMA das Institut mindestens fünf Mal zu Nachbesserungen des Gesuchs auf. Von den 94 noch hängigen Gesuchen, die vor Ablauf der Übergangsfrist eingegangen sind, sind rund die Hälfte Gegenstand von Gewährsabklärungen, z. B. weil Gewährsträger oder die Institute in Strafverfahren verwickelt sind bzw. waren.

Stand der Bewilligungen

Per 28. Februar 2025 konnte die FINMA von den 1864 seit Einführung der Bewilligungspflicht eingereichten Gesuchen insgesamt 1532 bewilligen. Konkret erhielten 1428 von 1699 Instituten, die ihr Gesuch bis Ende 2022 eingaben, eine Bewilligung und 104 von 165 Instituten, die ihr Gesuch ab Anfang 2023 übermittelten. Rund 8 % aller eingereichten Gesuche (131) zogen die Institute zurück.


Die Leiterin des Geschäftsbereichs Asset Management, Marianne Bourgoz Gorgé, zieht folgende Schlussbilanz: "Gut zwei Jahre nach Ablauf der Übergangsfrist sind von den bis Ende 2022 eingegangenen Gesuchen nur noch solche mit erhöhter Komplexität hängig oder solche, die wegen schleppender Rückmeldungen der Gesuchstellenden oder fehlender Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen noch nicht bewilligt werden konnten. Diese dürfen ihre Tätigkeit bis zum definitiven Entscheid der FINMA weiter ausüben. Die FINMA wird sich weiter aktiv dafür einsetzen, dass diese Fälle vorangetrieben werden. Der grösste Teil der Bewilligungsdossiers, über 94 %, ist nun aber abgeschlossen."


Die bewilligten Institute meldeten bereits eine Reihe von Änderungen, die vorgängig einer Bewilligung der FINMA bedurften. Insgesamt gingen darum 3221 Änderungsgesuche ein. Für die Zukunft rechnet die FINMA mit etwa 1700 Änderungsgesuchen im Jahr.

Laufende und intensive Aufsicht

Das zweistufige Aufsichtsmodell sieht vor, dass die laufende Aufsicht (einschliesslich Prüftätigkeit) über die Vermögensverwalter und Trustees grundsätzlich durch die von der FINMA-bewilligten und beaufsichtigten Aufsichtsorganisationen (AO) ausgeübt wird. Wenn Anzeichen für Missstände bei Instituten bestehen, welche die AO nicht selbst beheben kann, eskaliert sie den Fall an die FINMA, die ihrerseits mittels weitergehender Aufsichtsmassnahmen den ordnungsgemässen Zustand beim bewilligten Institut wieder herstellt. Die Anzahl der durch die AO an die FINMA zur Vorabklärung eskalierten Fälle sowie die Anzahl der Institute unter der intensiven Aufsicht der FINMA ist im zweiten Halbjahr 2024 deutlich angestiegen.

Kontakt

Serkan Isik, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 95 59
serkan.isik@finma.ch

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Zuletzt geändert: 11.03.2025 Grösse: 0.15  MB
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