Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legte an ihrer heutigen Jahresmedienkonferenz nochmals dar, wie wichtig eine unabhängige, vorbeugende und schlagkräftige Aufsicht ist. In ihrem Rückblick auf 2024 unterstrich sie, wie sie in einem risikobehafteten Umfeld durch konsequente Aufsichtsarbeit die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes stärkte sowie dessen Kundinnen und Kunden schützte.
Anlässlich ihrer Jahresmedienkonferenz hat die FINMA heute ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Weiter stellt die FINMA Angaben zu den Enforcementfällen sowie Statistiken auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Stabilität in herausforderndem Umfeld
Obwohl 2024 für den Schweizer Finanzmarkt ein stabiles Jahr war, befindet sich dieser in einem Umfeld, das geprägt ist von finanziellen und nicht-finanziellen Risiken. FINMA-Direktor Stefan Walter betont an der Jahresmedienkonferenz, wie wichtig es sei, für erhöhte Resilienz zu sorgen: "Es geht um die bestmögliche Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes in einem erhöhten Risikoumfeld. Dabei sind folgende Elemente essenziell für die Resilienz der Beaufsichtigten: Eine starke Risikokultur und Governance, eine robuste Kapitalausstattung sowie eine solide Liquidität."
Vor-Ort-Kontrollen und Stresstests
Die FINMA führte im Jahr 2024 Vor-Ort-Kontrollen (111 bei Banken, 55 bei Versicherungen, 20 im Bereich Asset Management), Stresstests, spezifische Erhebungen und Aufsichtsgespräche bis zur höchsten Hierarchiestufe durch. Ergänzt wurden diese Massnahmen mit datenbasierten Analysen und auch dem Einsatz von künstlicher Intelligenz. Die Vor-Ort-Kontrollen fanden gemäss dem proportionalen Aufsichtsansatz mehrheitlich bei Instituten der Aufsichtskategorien 1 bis 3 statt.
Bei den Banken führte die FINMA regelmässig Stresstests (z.B. zu Hypothekarportfolios und Zinsrisiken) durch, überprüfte die finanzielle Resilienz der Institute und analysierte, wie sie die regulatorischen Anforderungen unter erschwerten Bedingungen einhalten. Wo die Stresstests 2024 zu unbefriedigenden Resultaten führten, ergriff die FINMA Massnahmen. Bei den systemrelevanten Banken nahm sie 2024 Verlustpotenzialanalysen vor, analysierte und beurteilte dabei die Auswirkungen dieser Szenarien auf die Kapitalsituation der Banken.
Erhöhte Cyber- und Outsourcing Risiken
Im Bereich der nicht-finanziellen Risiken stellten Cyber-Risiken erneut ein Hauptrisiko dar. Die Zahl der bei der FINMA eingegangenen Meldungen über Cyberangriffe ist im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent gestiegen. Auch der Auslagerung von wesentlichen Funktionen an Dritte misst die FINMA eine hohe Bedeutung zu. Sie stellte mit ihren Erhebungen eine erhöhte Konzentration bei einzelnen Dienstleistern fest, die für zahlreiche Finanzinstitute wesentliche oder gar kritische Funktionen erbringen. Entsprechend verstärkte die FINMA 2024 ihre Aufsicht in diesem Bereich.
Konsequente Aufsicht für Kundenschutz
Mit ihrer Aufsichtsarbeit setzte sich die FINMA auch konsequent für den Schutz der Anlegerinnen und Anleger, Gläubigerinnen und Gläubiger und Versicherten ein. Die FINMA stellte bei einigen Beaufsichtigten 2024 Mängel in der Corporate Governance fest, so bei der Geldwäscherei, beim Einhalten von Sanktionsbestimmungen oder beim Greenwashing. Missstände ging sie entschieden an.
Vertiefte Aufsicht bei der UBS
Die Aufsicht über die UBS stand im Zeichen der Integration der CS. Bei der vertieften Überwachung brachte die FINMA das gesamte Spektrum an Aufsichtsinstrumenten zum Einsatz. FINMA-Mitarbeitende führten rund 40 Vor-Ort-Kontrollen im In- und Ausland durch und pflegten einen über den regulären Aufsichtsdialog hinausgehenden intensiven Austausch zu Integrationsthemen mit der Bank. Ein Meilenstein war die Genehmigung der juristischen Zusammenführung der wichtigsten Rechtseinheiten durch die FINMA.
Vermittleraufsicht: Neue Regulierung erfolgreich eingeführt
Die FINMA beaufsichtigt seit Anfang 2024 das Vermittlergeschäft in der Versicherungsbranche. Dies als Folge des revidierten Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG). Im September 2024 setzte der Bundesrat zudem Regelungen für die Vermittlung von Krankenversicherungen in Kraft, die die telefonische Kaltakquise verbieten und die Vermittlerentschädigungen begrenzen. Um dem gesetzlich verstärkten Kundenschutz Rechnung zu tragen, leistete die FINMA Aufklärungsarbeit und richtete für die Meldung unerlaubter telefonischer Kaltakquise ein Webformular ein. 2024 machte die FINMA 143 Abklärungen wegen unbewilligten Tätigkeiten, Verstössen gegen Informations- und Ausbildungspflichten oder des Verbots der Kaltakquise sowie missbräuchlichen Verhaltens. Weiter führte sie Vor-Ort-Kontrollen bei Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern und Versicherungsgesellschaften durch. Bei Missständen ordnete sie Massnahmen an.
Innovation ermöglichen, Schutz vor Missbrauch sicherstellen
Die FINMA ist offen für Innovation. Die Nutzung neuer Technologien muss aber innerhalb des regulatorischen Rahmens erfolgen, um Kundinnen und Kunden vor Missbrauch zu schützen und ihr Vertrauen in neue Technologien zu schaffen. Die FINMA beurteilt neue Geschäftsmodelle technologieneutral und risikoorientiert. In ihrer Aufsicht legte die FINMA im Berichtsjahr einen Fokus darauf, wie Finanzinstitute KI einsetzen. Die FINMA publizierte ihre Erkenntnisse und Erwartungen in einer Aufsichtsmitteilung. Weiterhin begleitete die FINMA innovative Geschäftsmodelle, die eine effizientere Abwicklung von Finanzgeschäften bezwecken, und bewilligte kürzlich das erste DLT-Handelssystem. Sie legte auch ein zentrales Augenmerk auf die Entwicklung der Risiken im Zusammenhang mit dem Handel von Kryptowährungen.
Enforcement: 38 abgeschlossene Verfahren – fünf veröffentlicht
Bei schwerwiegenden Regelverstössen von Beaufsichtigten intervenierte die FINMA entschlossen zum Schutz der Anlegerinnen und Anleger, Gläubigerinnen und Gläubiger sowie Versicherten. Sie konnte im Berichtsjahr die Öffentlichkeit über fünf abgeschlossene Enforcement-Verfahren informieren, dies wegen Verstössen gegen Risikomanagement- sowie Gewährspflichten, Tätigkeiten am Finanzmarkt ohne die notwendigen Bewilligungen sowie wegen schweren Verstössen gegen die Pflichten zur Geldwäschereibekämpfung. Weiter informierte sie über eine Konkurseröffnung aufgrund fehlender Mindesteigenmittel. In der Rechtsdurchsetzung, dem Enforcement, nahm die FINMA im Berichtsjahr 733 Abklärungen vor und schloss 38 Verfahren gegen Gesellschaften und natürliche Personen ab (Enforcement-Statistik).
Jahresrechnung: Höhere Kosten aufgrund neuer Aufgaben
Zusätzliche und neue gesetzliche Aufgaben aus der Umsetzung von FINIG und FIDLEG, aufsichtsrechtliche Anforderungen aus der VAG-Revision für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, neue Aufsichtsthemen zu Nachhaltigkeit, Cybersicherheit und Fintech, die digitale Transformation sowie Auswirkungen der CS-Krise führten bei der FINMA zu steigenden Aufwänden. Dies schlägt sich in den Betriebskosten nieder. Mit 154 Millionen Franken (Vorjahr 142) lagen die Betriebsaufwendungen im Berichtsjahr zwölf Millionen Franken über dem Vorjahreswert. Der Gesamtaufwand wird mit Gebührenerträgen und Aufsichtsabgaben gedeckt (Jahresrechnung). Die Zahl der Vollzeitstellen der Behörde betrug 2024 durchschnittlich 634 und ist gegenüber dem Vorjahr (583) aufgrund der zusätzlichen Aufgaben und erhöhten Anforderungen an die Aufsichtstätigkeit in etwa gleichem Ausmass wie in den Vorjahren angestiegen.
Ausblick
Die FINMA setzt sich seit zwei Jahren auch öffentlich für eine Stärkung ihrer Kompetenzen ein, wie sie im TBTF-Bericht des Bundesrates und auch im Bericht der PUK aufgenommen und empfohlen werden. Sie wird ihren Ermessensspielraum noch mehr ausnutzen und befürwortet eine klare gesetzliche Grundlage für Frühinterventionen, um bei Missständen noch früher eingreifen zu können. So etwa bei Mängeln in der Governance, wenn Verwaltungsrat und Geschäftsleitung eines Instituts mit ihrem Verhalten und ihren Entscheidungen nicht die Grundwerte und die Risikokultur konsequent widerspiegeln. Weiter zu nennen sind die aktivere öffentliche Kommunikation über die Aufsichtstätigkeit, die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes und die Bussenkompetenz. Dafür braucht es verbesserte gesetzliche Grundlagen. Verwaltungsratspräsidentin Marlene Amstad erläutert dabei an der Jahresmedienkonferenz die generelle Stossrichtung der angestrebten gesetzlichen Anpassungen: "Der FINMA geht es nicht generell um mehr Regeln, sondern um grössere Konsequenzen bei Verletzung der bestehenden Regeln" und ergänzt: "Wer sich an die Regeln hält, hat beispielsweise eine Bussenkompetenz der FINMA nicht zu fürchten." Die neuen Instrumente würden eine vorbeugende Wirkung entfalten und ein integres Geschäftsverhalten der Beaufsichtigten unterstützen. Eine vorbeugende, schlagkräftige und unabhängige Aufsicht sichere auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes.