Berichterstattung über kollektive Kapitalanlagen

Seit 2022 erhebt die FINMA jährlich Daten zu schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen sowie zu von der Schweiz aus verwalteten ausländischen kollektiven Kapitalanlagen. Die Datenerhebung richtet sich an alle Finanzintermediäre im Sinne von Art. 2 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) sowie für Banken im Sinne des Bankengesetzes (BankG), Wertpapierhäuser unter Art. 41 ff FINIG und Versicherungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), welche ausländische kollektive Kapitalanlagen mit alternativen Anlagestrategien verwalten. Bei schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen werden die Daten direkt bei den Fondsleitungen erhoben (Art. 2 Abs. 1 Bst. d FINIG).

Die Institute sind verpflichtet, jährlich Daten zu Engagement, Leverage, Liquidität und Gegenparteirisiken der administrierten oder verwalteten Fonds zu liefern. Die erhobenen Daten dienen der Überwachung der Risiken innerhalb der Vermögensverwaltungsbranche, insbesondere der Liquiditätsrisiken und der Hebelwirkung. In Anlehnung an die internationale Praxis beabsichtigt die FINMA, für bestimmte Fondskategorien regelmässige Liquiditätsstresstests durchzuführen. Dazu wurde die Berichterstattung leicht überarbeitet und um zwei neue Fragen zu den historischen Nettoabflüssen der kollektiven Kapitalanlage sowie zur Konzentration der drei grössten Investoren der kollektiven Kapitalanlage ergänzt. 


Die Datenerhebung erfolgt risikobasiert. Es werden Daten gefordert für genehmigte und nicht genehmigte schweizerische kollektive Kapitalanlagen mit einem NAV von mindestens CHF 500 Millionen sowie für alle von schweizerischen Entitäten verwalteten ausländischen kollektiven Kapitalanlagen mit einem NAV von mindestens CHF 500 Millionen und einer alternativen Anlagestrategie. Dies bedeutet, dass kleinere kollektive Kapitalanlagen, welche keinen Einfluss auf die Systemstabilität haben, nicht in die Datenerhebung einbezogen werden.


Die Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember jedes Jahres. Die Datenerhebung wird Anfang Dezember auf der EHP veröffentlicht und die Frist für die Einreichung der Daten ist Ende März des darauffolgenden Jahres.


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