Anforderungen an beaufsichtigte Banken und Wertpapierhäuser

Die FINMA überwacht, ob beaufsichtigte Banken und Wertpapierhäuser die Bewilligungsvoraussetzungen dauerhaft einhalten. Die Anforderungen an die Institute ergeben sich aus geltenden Gesetzen, Verordnungen und Rundschreiben.

Zur Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen müssen Banken und Wertpapierhäuser die Vorgaben aus Gesetzen, Verordnungen und FINMA-Rundschreiben dauerhaft erfüllen.

Relevant sind:

Zur Auslegung der gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen ergeben sich häufig Fragen. Antworten und Hilfestellungen sind zu finden in:

Bei Änderungen im Zusammenhang mit der erteilten Bewilligung, besteht für Banken und Wertpapierhäuser eine Meldepflicht oder eine Bewilligungs- und Genehmigungspflicht.

FAQ: Bewilligungspflicht

Zuletzt geändert: 01.04.2009 Grösse: 0.65  MB
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Meldungen der Klumpenrisiken (Art. 100 Abs. 4, 102 ERV)

Zuletzt geändert: 14.03.2019 Grösse: 0.7  MB
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Berechnungsvorlage Liquidität LCR_G

Berechnungsvorlage zum FINMA-Rundschreiben 2015/2

Zuletzt geändert: 09.10.2023 Grösse: 1.38  MB
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Berechnungsvorlage Liquidität LCR_GO

Berechnungsvorlage zum FINMA Rundschreiben 2015/2

Zuletzt geändert: 09.10.2023 Grösse: 0.2  MB
  • Sprache(n):
  • DE
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Berechnungsvorlage Liquidität NSFR

Berechnungsvorlage zum FINMA Rundschreiben 2015/2

Zuletzt geändert: 09.12.2024 Grösse: 0.06  MB
  • Sprache(n):
  • DE
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