Die gesetzlichen Grundlagen betreffend die Überwachung der DLT-Handelssysteme sind im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) sowie in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) zu finden.
Jegliche Änderungen von Tatsachen, die der Bewilligung zugrunde liegen, sind der FINMA zu melden. Bei Änderungen von wesentlicher Bedeutung ist für die Weiterführung der Tätigkeit vorgängig die Bewilligung der FINMA einzuholen