Aufsicht über DLT-Handelssysteme

Institute mit einer Bewilligung als DLT-Handelssystem unterstehen der Aufsicht der FINMA. Die Aufsicht erfolgt risikoorientiert und prinzipienbasiert.

Die gesetzlichen Grundlagen betreffend die Überwachung der DLT-Handelssysteme sind im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) sowie in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) zu finden.

Meldepflichten

Jegliche Änderungen von Tatsachen, die der Bewilligung zugrunde liegen, sind der FINMA zu melden. Bei Änderungen von wesentlicher Bedeutung ist für die Weiterführung der Tätigkeit vorgängig die Bewilligung der FINMA einzuholen

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