Pfandbriefzentralen

Die schweizerischen Pfandbriefzentralen werden durch die FINMA beaufsichtigt. Die Überwachung erfolgt gestützt auf der Prüfung und Berichterstattung von zugelassenen Prüfgesellschaften.
Pfandbriefe sind obligationenähnliche Wertpapiere zur langfristigen Finanzierung der von Banken gewährten erstklassigen Hypothekarkredite.

Einzigartige Sicherheitskette

Im Unterschied zu gewöhnlichen Anleihensobligationen bietet der Schweizer Pfandbrief besonders weitreichende, gesetzlich geregelte Sicherheiten. Einerseits haften der Emittent der Pfandbriefe sowie die darlehensbeziehenden Banken mit ihren eigenen Mitteln, andererseits die Hypothekarschuldnerinnen und Hypothekarschuldner der Banken mit ihren verpfändeten Immobilien. Diese mehrstufige Sicherheitskette ist weltweit einzigartig. Das Recht zur Ausgabe von Pfandbriefen haben in der Schweiz nur zwei Institute: Die im Jahr 1930 gegründete «Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG» und seit 1931 die «Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG».

Indirekte Aufsicht

Die laufende Überwachung der beiden Pfandbriefzentralen liegt im Zuständigkeitsbereich der FINMA. Sie nimmt ihre Aufgabe weitgehend gestützt auf die Prüfung und Berichterstattung durch externe Prüfgesellschaften wahr.

Die Prüfgesellschaften prüfen namentlich:

  • die Einhaltung der Vorschriften in der Rechnungslegung

  • die Einhaltung der statutarischen und reglementarischen Vorschriften

  • die gesetzeskonforme Ausgabe von Pfandbriefen und Gewährung von Darlehen

  • die gesetzeskonforme Deckung von Pfandbriefen und Darlehen

  • die gesetzeskonforme Schätzung und Belehnung der Grundpfänder

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