Selbstregulierungsorganisationen benötigen für ihre Tätigkeit im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eine Anerkennung der FINMA. Eine SRO wird ab dem Zeitpunkt ihrer Anerkennung beaufsichtigt. Die FINMA überwacht aktiv und direkt, ob die SRO die Einhaltung der Geldwäschereivorschriften überwacht. Die SRO werden jedoch nicht prudenziell überwacht, sie sind in die Aufsichtskategorie 6 eingestuft (Marktteilnehmer ohne prudenzielle Aufsicht).
Die FINMA führt einmal jährlich eine Risikoanalyse und -kategorisierung der SRO durch, die insbesondere deren Mitgliederstruktur und Mitgliederzahl, die
Geschäfts-, Risiko- und Aufsichtspolitik sowie die Organisation umfasst. Aufgrund der Risikokategorisierung der jeweiligen SRO wird die Intensität und Periodizität der von der FINMA eingesetzten Aufsichtsinstrumente bestimmt.
Zu den Aufsichtsinstrumenten gehören die Durchführung von periodischen Vor-Ort-Kontrollen, regelmässige bilaterale Aufsichtsgespräche sowie die Analyse der SRO-Jahresberichte. Je nach Risikokategorie jährlich oder jedes zweite Jahr erhalten alle SRO Beurteilungsschreiben, in denen Schwachstellen festgehalten sind und Handlungsbedarf aufgezeigt wird. Zusätzlich organisiert die FINMA Treffen mit allen SRO, um die generellen Herausforderungen bei der Umsetzung des GwG auf operationeller Ebene zu diskutieren.