Die FINMA teilt alle Beaufsichtigten in fünf Aufsichtskategorien ein. Durch diese Kategorisierung gewährleistet sie eine differenzierte Aufsicht und den effizienten Einsatz ihrer Ressourcen.
Je nach Kategorie werden die Versicherungsunternehmen unterschiedlich intensiv beaufsichtigt. Die Aufsichtsinstrumente – zum Teil seit langem bekannt und bewährt, in jüngerer Zeit ergänzt durch dynamisch und prozessbezogen angelegte Instrumente – lassen sich einteilen in:
Bei unterstellten Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomeraten übt die FINMA in Ergänzung zur Aufsicht über die Einzelunternehmen eine gesonderte Gruppenaufsicht aus.
Die Versicherungsunternehmen müssen jährlich per 31. Dezember einen Geschäftsbericht und zusätzlich zuhanden der FINMA ein Aufsichtsbericht erstellen. In ihrem Bericht über den Versicherungsmarkt gibt die FINMA einen jährlichen Branchenüberblick. Er enthält allgemeine Informationen über den Versicherungsmarkt in der Schweiz sowie branchenumfassende Daten zur Bilanz- und Erfolgsrechnung.
Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen unterstehen der Aufsicht der FINMA. Sie sind verpflichtet, eine Jahresrechnung nach schweizerischer Gesetzgebung zu erstellen sowie Geschäfts- und Aufsichtsberichte vorzulegen.