Versicherungsunternehmen erstellen jährlich sowohl einen statutarischen Bericht nach OR (Geschäftsbericht) wie auch einen Aufsichtsbericht nach VAG und AVO. Ist ein Versicherungsunternehmen Teil einer Versicherungsgruppe oder eines Versicherungskonglomerats, reicht es zudem eine Konzernrechnung ein. Bei börsenkotierten Unternehmen kommen die Berichtsanforderungen nach Börsenrecht hinzu.
Der Geschäftsbericht richtet sich vornehmlich an die Aktionäre , der Aufsichtsbericht geht an die FINMA. Geschäftsbericht wie Aufsichtsbericht sind der FINMA bis Ende April (reine Rückversicherer bis Ende Juni) des Folgejahres einzureichen.
Die FINMA kann im Verlaufe eines Geschäftsjahrs zusätzliche Berichterstattungen anordnen und besondere Anforderungen an den Geschäftsbericht stellen.