Die Zuordnung der beaufsichtigten Institute in die Aufsichtskategorien richtet sich nach dem Risikopotential für Gläubigerinnen und Gläubiger, Anlegerinnen und Anleger, Versicherte und das Gesamtsystem sowie der Reputation des Finanzplatzes Schweiz. Die Abstufung reicht von Kategorie 1 für äusserst grosse, bedeutende und komplexe Unternehmen mit sehr hohen Risiken bis zur Kategorie 5 für Institute mit niedrigem Risiko.
Die Zuteilung der FINMA erfolgt hauptsächlich über die Bilanzsumme. Die Versicherungsunternehmen sind zur Zeit den Risikokategorien 2 bis 5 zugeteilt.
Welche Aufsichtsinstrumente in welcher Intensität angewendet werden, hängt vom Risikopotential der Unternehmen ab: je höher das Risiko, desto intensiver die Aufsicht. Massgebend sind die Risikokategorie und ein FINMA-internes Rating. Ergeben bestimmte Rating-Parameter innerhalb einer Kategorie für eine Unternehmung negative Werte, wird der entsprechende Aufsichtsprozess für diese Unternehmung im betroffenen Prüfbereich intensiviert. Mit diesem prinzipien- und risikobasierten Vorgehen gewährleistet die FINMA eine differenzierte Aufsicht und einen effizienten Einsatz der Ressourcen, die ihr zur Verfügung stehen.