Aufsicht im Bereich der Versicherungsvermittlung

Die FINMA überwacht im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler direkt und gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler indirekt.

Auf diesen Seiten finden registrierte Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler Informationen zur Überwachung durch die FINMA.

Informationen zu den Pflichten von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern finden sich auf der folgend verlinkte Seite. Sie betreffen sowohl natürliche Personen wie auch juristische Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.


Pflichten von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern

Informationen zu den Anforderungen an die Berichterstattung von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern an die FINMA finden sich auf der folgend verlinkten Seiten.


Berichterstattung von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern

Ungebundene und in Einzelfällen auch gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind im öffentlichen Register der FINMA eingetragen. Auf der folgend verlinkten Seite findet sich der Zugriff auf die Registersuche.


Register der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler

Wenn Sie noch nicht als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler registriert sind und in der Versicherungsvermittlung tätig werden wollen, finden Sie alle notwendigen Informationen zur Bewilligung auf der folgend verlinkten Seite.


Bewilligung im Bereich der Versicherungsvermittlung

Ankündigung an ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler: Rechnung für die Aufsichtsabgabe 2024 via IncaMail

Alle Unternehmen und Personen, die am 31. Dezember 2023 im öffentlichen Register der FINMA als ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler eingetragen waren, erhalten in den nächsten Wochen eine PDF-Rechnung über die jährliche Aufsichtsabgabe elektronisch zugestellt. Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie alle Personengesellschaften, die ungebunden Versicherungen vermitteln. Die Aufsichtsabgabe für das Jahr 2024 beläuft sich einheitlich auf CHF 475.– pro Registereintrag.

Die FINMA weist darauf hin, dass das E-Mail mit der Rechnung nicht direkt von der Domäne FINMA verschickt wird. Der Absender ist swisspost@im.post.ch via IncaMail. IncaMail ist ein verschlüsselter digitaler Versandkanal der Schweizer Post. Er stellt sicher, dass keine unbefugte Dritte Einsicht in das E-Mail nehmen können. Auf der Website der Post findet sich eine Kurzanleitung zum Öffnen einer IncaMail-Nachricht für registrierte und nicht registrierte Benutzerinnen und Benutzer.

Anleitung zum Öffnen von IncaMail-Nachrichten

Bitte gehen Sie als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler zum Öffnen der IncaMail-Nachricht gemäss dieser Anleitung vor. Bitte prüfen Sie zudem Ihren Spam- oder Junkmail-Ordner auf E-Mails mit der oben genannten Absender-E-Mail-Adresse.

Die IncaMail-Nachricht enthält die Rechnung für die Aufsichtsabgabe 2024 sowie einen Mitteilungsbrief der FINMA zur Aufsichtsabgabe. Die Empfängerinnen und Empfänger haben 30 Tage Zeit, um die Rechnung zu begleichen. Teilzahlungen sind nicht zulässig. Bei Nichtbezahlen wird die FINMA den Mahn- und Inkasso-Prozess einleiten.
Fragen zur Aufsichtsabgabe nimmt die FINMA gerne und ausschliesslich schriftlich unter vermittler.abgabe-rg@finma.ch entgegen.

Kontakt

Fragen im Zusammenhang mit der Aufsicht im Bereich der Versicherungsvermittlung können via E-Mail an die Anschrift vermittler.aufsicht@finma.ch gestellt werden.

 

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