Die Bewilligung der Aufsichtsbehörde für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees ist ein Gütesiegel. Diejenigen Institute, welche die Anforderungen von FIDLEG und FINIG erfüllen, erhalten den Nachweis, im Einklang mit den hohen Qualitätserwartungen des Gesetzgebers und der FINMA zu agieren.
In einer virtuellen Fachtagung richtete sich die FINMA nochmals an die Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees und teilte mit ihnen die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den bisherigen Bewilligungsverfahren.
Auf Basis ihrer ersten Bewilligungserfahrungen formulierte die FINMA ihre Erwartungen und wo sie Herausforderungen sieht. Sie erläuterte ihren risikobasierten Bewilligungsansatz und den Begriff des Geschäftsmodells mit erhöhten Risiken.
FIDLEG und FINIG haben für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees ein neues Regime gebracht. Bereits 2020 hat die FINMA über die vielfältige Branche und über ihre Vorbereitungen zum Inkrafttreten von FIDLEG und FINIG informiert.
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