Die öffentliche und zugleich gezielte Kommunikation gegenüber den Beaufsichtigten geschieht in Form von FINMA-Aufsichtsmitteilungen. Darin gibt die FINMA gestützt auf ihre Beobachtungen und Erfahrungen einer Gruppe von Beaufsichtigten sachdienliche Hinweise zu laufenden Entwicklungen oder macht sie auf Risiken aufmerksam. Damit beabsichtigt sie, die Beaufsichtigten vorausschauend zu sensibilisieren, um diese dabei zu unterstützen, die Finanzmarktgesetze einzuhalten.
Mit FINMA-Aufsichtsmitteilungen, die zurückhaltend eingesetzt werden, stellt die FINMA transparent, flexibel und nötigenfalls ad hoc einer Gruppe von Bewilligungsträgern nützliche Informationen zur Verfügung. Die FINMA-Aufsichtsmitteilung ist im Unterschied zu FINMA-Verordnungen und FINMA-Rundschreiben kein Regulierungsinstrument, sondern dient der reibungslosen Anwendung von Vorschriften in der Praxis. Sie ist auf den Taterfolg, nicht auf die Rechtswirkung ausgerichtet.
Das Kommunikationsgefäss mit dem Titel «FINMA-Aufsichtsmitteilung» ersetzt seit dem 1. November 2014 die frühere «FINMA-Mitteilung», die eine grössere Bandbreite an Informationen enthalten hat.
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