Die gestützt auf Art. 49 VAG regelmässig veröffentlichten Zivilurteile betreffen nicht nur Streitigkeiten, bei denen ein privates Versicherungsunternehmen Partei ist, sondern auch andere gerichtliche Auseinandersetzungen, sofern es sich um einen privaten Disput aus dem Versicherungsrecht handelt. Urteile, die sich zwar auf Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen, jedoch nicht auf das Versicherungsrecht beziehen, sind von dieser Veröffentlichung ausgenommen.
Über die FINMA-Datenbank sind Urteile zum Versicherungsrecht – zurückgehend bis ins Jahr 1994 und anonymisiert – zugänglich.
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