Die FINMA bewilligt und überwacht Finanzinstitute wie Banken, Versicherungen und Finanzmarktinfrastrukturen. Durch die Überwachung soll auch die Wahrscheinlichkeit minimisiert werden, dass diese Unternehmen in eine finanziell instabile Lage geraten. Dies gilt besonders für Institute, die so wichtig für das Finanzsystem sind, dass ihr unkontrolliertes Ausscheiden aus dem Markt schwerwiegende gesamtwirtschaftliche Auswirkungen hätte. Kommt es bei einem solchen trotzdem zu einer Destabilisierung, dann unterstützt die FINMA das Institut dabei, sich mit Stabilisierungsmassnahmen (Recovery) wieder zu stabilisieren. Bei drohender Insolvenz etwa durch Überschuldung oder ernsthafte Liquiditätsprobleme, ergreift die FINMA Massnahmen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen temporären Auszahlungsstopp handeln. Bei begründeter Aussicht auf Erfolg kann die FINMA ein Sanierungsverfahren einleiten, mittels welchem die Bilanz des Instituts saniert und dessen Geschäftsmodell restrukturiert wird. Besteht keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, ordnet die FINMA die Konkursliquidation an.
Mit der Erarbeitung von wirksamen Stabilisierungs- und Abwicklungsplänen sollen diese Massnahmen antizipiert und vorbereitet werden. Die FINMA nimmt dabei eine zentrale Rolle ein: Sie erarbeitet die Abwicklungspläne und genehmigt die Stabilisierungspläne der betroffenen Institute.