Die UBS, die Raiffeisen Gruppe, die Zürcher Kantonalbank und die PostFinance sind systemrelevante Banken. Sie sind besonders gross, vernetzt und ihre Dienstleistungen sind kurzfristig schlecht durch alternative Lösungen ersetzbar. Die Schweizerische Nationalbank bezeichnete deshalb nach Anhörung der FINMA diese Banken und deren Funktionen bzw. Dienstleistungen als systemrelevant.
Systemrelevante Banken müssen besondere gesetzliche Anforderungen zur Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen erfüllen. Erhöhte Kapital- und Liquiditätsanforderungen machen die Banken stabiler. Darüber hinaus haben die Banken und die FINMA angemessene Vorbereitungsmassnahmen für eine Stabilisierung, eine Sanierung und notfalls für eine Konkursliquidation zu planen, die bei einer Krisensituation umgesetzt werden können.
Mit der Stabilisierungsplanung (Recovery-Planung) müssen systemrelevante Banken der FINMA jährlich aufzeigen, wie sie sich in einer finanziellen Schieflage aus eigener Kraft stabilisieren können. Die darin enthaltenen Massnahmen müssen sowohl auf der Liquiditätsebene wie auch auf der Kapitalebene wirksam sein. Sie müssen flexibel sein und in unterschiedlichen Szenarien zum Einsatz kommen können. Die FINMA genehmigt den Stabilisierungsplan.
Scheitert die Stabilisierung und droht eine Insolvenz oder ein Zahlungsausfall der Bank, so muss die FINMA insolvenzrechtliche Massnahmen anordnen. Vorbereitend dazu erstellt die FINMA für systemrelevante Banken einen Abwicklungsplan (Resolution-Plan). Darin legt sie dar, wie eine von ihr angeordnete Sanierung oder Konkursliquidation der systemrelevanten Bank durchgeführt werden kann. Ebenso beurteilt sie jährlich die Sanier- und Liquidierbarkeit ("Abwickelbarkeit" bzw. "Resolvability") der UBS. (siehe hierzu auch "Finanzstabilitätsrat").
In einem Notfallplan müssen die systemrelevanten Banken der FINMA zudem jährlich aufzeigen, wie ihre für die Schweiz systemrelevanten Funktionen bei Insolvenzgefahr ununterbrochen aufrechterhalten werden können (BankG Art. 9). Die FINMA prüft die Massnahmen des Notfallplans auf Wirksamkeit und Umsetzbarkeit. Sie kann gegebenenfalls Fristen zur Mängelbehebung ansetzen oder – in letzter Konsequenz – konkrete Massnahmen anordnen.
Die FINMA erstattet der Öffentlichkeit regelmässig über den Stand der Krisen- und Abwicklungsplanung systemrelevanter Banken sowie zur Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS Bericht (Resolution Berichterstattung).