Gerät ein Versicherer in eine finanzielle Schieflage, kann er unter Umständen seinen Versicherungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Dies könnte die Fortführung seines Versicherungsgeschäfts gefährden. Versicherungsnehmer wären von der Unsicherheit betroffen, dass ihre Versicherungsansprüche nicht mehr zeitgerecht und vollständig ausbezahlt werden und sie keine weiteren zukünftigen Versicherungsdeckungen für ihr zu transferierendes Risiko erhalten.
Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die revidierte Aufsichtsverordnung, welche beide seit dem 1. Januar 2024 in Kraft sind, geben der FINMA die Befugnis von Versicherungsgruppen und -konglomeraten und wirtschaftlich bedeutenden Versicherungsunternehmen eine Stabilisierungsplanung zu fordern.
Bleibt die Stabilisierung erfolglos, so hat die FINMA die Möglichkeit eine Sanierung oder Liquidation des Versicherers anordnen. Dazu kann die FINMA kann für Versicherungsgruppen und -konglomerate im Vorfeld Auflösungspläne erarbeiten, in welchen die Abläufe der Sanierung oder Liquidation bestimmt werden, um eine kontrollierte Abwicklung sicherzustellen.