Rechtsgrundlagen für die Stabilisierung und Abwicklung von Finanzmarktinfrastrukturen

Die finanzmarktrechtlichen Grundlagen für Finanzmarktinfrastrukturen (FMI) mit Bezug zu Stabilisierung und Abwicklung finden sich primär im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und in der sich darauf stützenden Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV).

Aus Sicht der Stabilisierung und Abwicklung sind insbesondere die Bestimmungen im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) zu den besonderen Anforderungen für systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen (FMI) (Art. 23, 24 und 25 Abs. 4 FinfraG) sowie die insolvenzrechtlichen Bestimmungen (Art. 88 ff. FinfraG) relevant. Hiernach finden in Bezug auf Schutzmassnahmen, Sanierung und Konkurs für FMIs grundsätzlich die bankeninsolvenzrechtlichen Bestimmungen (Art. 25 ff. BankG und BIV-FINMA) sinngemäss Anwendung.


In der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) finden sich weitergehende Ausführungsbestimmungen. Mit Fokus auf Recovery und Resolution zählen dazu namentlich die Bestimmungen zur Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung (Art. 20 FinfraV) sowie zu den Massnahmen zur Verbesserung der Sanier- und Liquidierbarkeit von systemisch bedeutsamen FMI (Art. 21 FinfraV).

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