Die Verordnung konkretisiert Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetz und legt fest, wie Versicherungsunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten saniert oder geordnet abgewickelt werden können, um die Stabilität des Finanzsystems zu schützen.
Gesetz, das die Tätigkeit von Banken und anderen Finanzinstituten regelt. Es spielt eine wichtige Rolle im Rahmen der Sanierung und Abwicklung von Banken und umfasst Regelungen, die sicherstellen, dass Banken in finanziellen Schwierigkeiten entweder saniert oder geordnet abgewickelt werden können, ohne das gesamte Finanzsystem zu gefährden.
Die Verordnung konkretisiert die Bestimmungen des Bankengesetzes und legt welche Anforderungen systemrelevante Banken zu erfüllen haben, darunter auch Anforderungen zur Sanier- und Liquidierbarkeit.
Ist eine Finanzinstitution, die als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern auf Finanzmärkten fungiert. Im Wesentlichen wird ein CCP zum Käufer für jeden Verkäufer und zum Verkäufer für jeden Käufer in einer Transaktion. Dieser Prozess hilft, die Erfüllung offener Verträge sicherzustellen und das Risiko zu verringern, dass eine Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
Ist eine spezialisierte Finanzmarktinfrastruktur, die Wertpapiere wie Aktien entweder in physischer oder in entmaterialisierter Form (Bucheintrag) hält. CSDs spielen eine wichtige Rolle bei der Verwahrung und Übertragung von Wertpapieren und tragen zur Effizienz und Sicherheit des Finanzsystems bei.
Für G-SIBs aufgrund der Anforderungen des FSB eingerichtete Krisenmanagementgruppe, die unter der Führung der Heimaufsichtsbehörde im grenzüberschreitenden Bereich für die Krisenvorsorge und -bewältigung zuständig ist.
Zu den Finanzmarktinfrastrukturen zählen gemäss dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) die Börsen und die -multilateralen Handelssysteme (MHS), die zentralen Gegenparteien (CCP), die Zentralverwahrer als Betreiber einer zentralen Verwahrungsstelle oder eines Effektenabwicklungssystems, die Transaktionsregister und die Zahlungssysteme. Die Finanzmarktinfrastrukturen lassen sich damit unterteilen in solche auf Ebene des Handels (Börsen und MHS), der Abrechnung (CCP), der Abwicklung und Verwahrung (Zentralverwahrer), des Melde- (Transaktionsregister) sowie des Zahlungswesens (Zahlungssysteme). CCP, Zentralverwahrer, Zahlungssysteme sowie Transaktionsregister werden aufgrund ihrer dem Handel nachgelagerten Tätigkeit gesamthaft auch als Nachhandelsinfrastrukturen bezeichnet.
Das FSB ist eine internationale Organisation, die das globale Finanzsystem überwacht und im Rahmen von internationalen Standards Empfehlungen zur Ausgestaltung nationaler Regelwerke abgibt.
Das FSB bezeichnet jährlich, welche Banken im globalen Kontext als G-SIBs gelten. Dabei handelt es sich um Banken und Finanzgruppen, deren ungeordneter Ausfall die globale Finanzstabilität gefährden kann.
Die Schweizerische Nationalbank bezeichnet die für die Schweiz systemrelevanten Banken. Insoweit diese nicht global systemrelevant sind und nicht als G-SIBs bezeichnet wurden, gelten sie als D-SIBs.
Insolvenzgefahr in Bezug auf Banken besteht bei Vorliegen einer begründeten Besorgnis, dass eine Bank überschuldet ist, ernsthafte Liquiditätsprobleme hat oder die Eigenmittelvoraussetzungen nach Ablauf einer Frist nicht erfüllt.
Recovery bezeichnet die Massnahmen eines Unternehmens zu dessen Stabilisierung ohne staatliche Eingriffe.
Im Recovery-Plan legt das systemrelevante Unternehmen dar, mit welchen Massnahmen es sich im Fall einer Krise nachhaltig so stabilisieren will, dass es seine Geschäftstätigkeit ohne staatliche Eingriffe fortführen kann. Die FINMA prüft und genehmigt den Recovery-Plan.
Resolution bezeichnet die Sanierung oder die Liquidation eines Unternehmens im Rahmen einer behördlichen Intervention.
Eine Expertengruppe des FSBs, deren Hauptaufgabe es ist, Pläne und Richtlinien zu entwickeln, um grosse Finanzinstitute, die in Schwierigkeiten geraten, zu retten oder geordnet abzuwickeln, und damit die Finanzstabilität zu wahren.
Der von der FINMA erstellte Plan zur Sanierung oder Liquidation eines systemrelevanten Unternehmens als Ganzes (das heisst bei international tätigen systemrelevanten Banken die gesamte Gruppe, inklusive ausländischer Gruppengesellschaften, weshalb der Plan bei diesen Banken als „global“ bezeichnet wird). In diesem Plan legt die FINMA dar, wie eine von ihr angeordnete Sanierung oder Liquidation durchgeführt werden kann.
Die Resolvability bezeichnet die Sanier- und die Liquidierbarkeit eines Unternehmens. Eine systemrelevante Bank gilt dann als „resolvable“, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind, dass sie in einer Krise ohne Gefährdung der Finanzstabilität saniert oder liquidiert werden kann.
Ab dem 1. Januar 2023 führt die FINMA ein jährliches Resolvability Assessment der G-SIB unter Berücksichtigung der Anforderungen der Bankenverordnung (Art. 65a BankV) durch. Bei Feststellung von Defiziten kann sie neu Zuschläge auf die Gone-Concern-Komponente sowie allenfalls auf die Liquiditätshaltung festlegen. Zwischen 2016 und 2022 hatte die FINMA den Schweizer G-SIBs Rabatte auf die Anforderungen an das zusätzliche verlustabsorbierende Kapital gewährt, weil diese ihre globale Resolvability wesentlich verbessert hatten. Die Banken hatten das maximale Rabattpotential (62,5% von 5,7% der risikogewichteten Aktiva respektive 2% des Gesamtengagements) ausgeschöpft und mussten somit entsprechend weniger verlustabsorbierendes Kapital halten.
Mit dem Notfallplan haben systemrelevante Banken den Nachweis zu erbringen, dass ihre systemrelevanten Funktionen in einer Krise ohne Unterbrechung weitergeführt werden können. Als systemrelevant gelten dabei nur Funktionen, die für die Schweizer Volkswirtschaft von grosser Bedeutung sind, vorwiegend das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie der Zahlungsverkehr (systemrelevante Funktionen). Die FINMA hat diesen Plan zu prüfen und dessen Umsetzbarkeit zu beurteilen.
Funktionen sind systemrelevant, wenn sie für die schweizerische Volkswirtschaft unverzichtbar und nicht kurzfristig substituierbar sind. Dazu zählen bei Banken namentlich das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie der Zahlungsverkehr. Zuständig für die Bezeichnung der systemrelevanten Funktionen ist die Schweizerische Nationalbank.
Ein Unternehmen wird dann als „too-big-to-fail“ eingestuft, wenn dessen Konkurs die Stabilität der gesamten Volkswirtschaft gefährden würde. Der Staat ist dann gezwungen, das Unternehmen zu retten. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen dabei die Systemrisiken, die von einem solchen Unternehmen ausgehen.
Das Gesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und -vermittler. Es ermächtigt die FINMA Massnahmen zu ergreifen, um Versicherungen zu stabilisieren oder die geordnete Abwicklung anzuordnen.
Die FINMA kann Konzerngesellschaften (bspw. zentrale Dienstleistungserbringer) von Instituten als wesentliche Gruppengesellschaft bestimmen. Bei solchen Gesellschaften handelt es sich normalerweise um unregulierte Gesellschaften nach Obligationenrecht. Mit dieser Designation fallen Insolvenzmassnahmen gegenüber diesen Einheiten ebenfalls in die Zuständigkeit der FINMA.