Zuständig
Dr. iur. Daniel Hunkeler,
Lic. iur. RA Georg Wohl
Liquidator/-in
STAIGER Rechtsanwälte AG
Talacker 41
Postfach 2012
8027 Zürich
Tel. +41 (0)58 387 80 00
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in Ultra Sonic International SA, Panama, Zweigniederlassung Hergiswil, in Liquidation, Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil
08.05.2024
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Ultra Sonic International SA, Panama, Zweigniederlassung Hergiswil in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidatoren |
17.11.2023
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Ultra Sonic International SA, Panama, Zweigniederlassung Hergiswil in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidator |
3. Fristenlauf | Die eingeräumten Rechte sind innert 10 Tagen auszuüben. |
03.01.2022
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Ultra Sonic International SA, Panama, Zweigniederlassung Hergiswil in Liquidation CHE-345.222.314 Sonnenbergstrasse 9 6052 Hergiswil NW |
2. Einsicht Kollokationsplan | 20 Tage ab 3. Januar 2022 |
3. Fristenlauf | Liquidator Baur Hürlimann AG Bahnhofplatz 9 8021 Zürich Tel.: +41 (0)44 218 77 77 Innert der Auflagefrist können Gläubiger den Kollokationsplan im Rahmen von Art. 5 Bankeninsolvenzverordnung-FINMA beim Liquidator einsehen (Voranmeldung notwendig). Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen ab Möglichkeit zur Einsichtnahme beim Richter am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim zuständigen Gericht am Konkursort, 6052 Hergiswil NW, gerichtlich anhängig zu machen. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
03.04.2018
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Ultra Sonic International SA, Panama, Zweigniederlassung Hergiswil, in Liquidation, Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil |
2. Konkurseröffnung | 27.03.2018 |
3. Verfahren | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation. |
4. Eingabefrist | 30. April 2018
Forderungseingaben haben bei den Konkursliquidatoren zu erfolgen. Konkursgläubiger, die Forderungen bereits im Liquidations-verfahren eingegeben haben, müssen ihre eingegebenen Forderungen nicht nochmals im Konkursverfahren eingeben. |
5. Herausgabe- und Meldepflicht | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei den Konkursliquidatoren zu melden und ihnen die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
6. Herausgabeansprüche | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist den Konkursliquidatoren unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
7. Konkursliquidator(in) | Dr. Daniel Hunkeler und RA Georg Johann Wohl, Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, Postfach 1175, 8021 Zürich |
8. Konkursort | Hergiswil |
9. Hinweis | Eine Berücksichtigung von Forderungen aufgrund der Bücher kann nicht gewährleistet werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bemerkungen | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatoren: Dr. Daniel Hunkeler und RA Georg Johann Wohl, Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, Postfach 1175, 8021 Zürich, Tel.: +41 (0) 44 218 77 77. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |