Haben Sie Fragen zu einem Finanzinstrument?

Wer in der Schweiz ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Effekten unterbreitet oder wer um Zulassung von Effekten zum Handel auf einem Handelsplatz ersucht, hat vorgängig einen Prospekt zu veröffentlichen.

Vor der Veröffentlichung ist der Prospekt durch die Prüfstelle prüfen zu lassen. Die Prüfstelle bedarf der Zulassung durch die FINMA. Informationen zu den Aufgaben der Prüfstellen sowie zur Aufsicht der FINMA erhalten Sie hier. Weitere Informationen sind über die Webseiten der zugelassenen Prüfstellen abrufbar: Prospektprüfstelle SIX Exchange Regulation (SER) und Prospektprüfstelle BX Swiss AG.

Backgroundimage