Sie haben ein Finanzgeschäft abgeschlossen und fühlen sich betrogen

Als Privatpersonen finden Sie hier Informationen zu möglichem Betrug bei Finanzgeschäften. Die FINMA nimmt Ihre Angaben über mögliche Missstände entgegen und prüft sie. Wo konkrete Anhaltspunkten auf Verstösse gegen die Finanzmarktgesetze bestehen, nimmt die FINMA weitere Abklärungen vor und ordnet wenn nötig Massnahmen gegen den beaufsichtigten Anbieter an.

Jemand, der Finanzgeschäfte betreibt, braucht in den meisten Fällen eine Bewilligung. Haben Sie Zweifel an einem Finanzdienstleister, informieren Sie uns. Finanzakteure ohne Bewilligung der FINMA werden nicht systematisch kontrolliert. Hinweise von Anlegerinnen und Anlegern sind daher ein wichtiger Informationskanal für uns. Sie helfen uns, Kundeninnen und Kunden wie Sie zu schützen.

Was unternimmt die FINMA?

Die FINMA trifft jedes Jahr Hunderte von Abklärungen, etwa wenn sie den Verdacht hat, dass unerlaubt Geldeinlagen entgegengenommen werden.

Anbieter, die keine Bewilligung haben und bei denen wir vermuten, dass sie ohne Bewilligung im Schweizer Finanzmarkt aktiv sind, kann die FINMA unter bestimmten Voraussetzungen auf der Warnliste führen. Meistens haben diese Anbieter keine physische Präsenz in der Schweiz. Sie geben lediglich vor, ein Büro in der Schweiz zu haben. Gegen Anbieter mit physischer Präsenz in der Schweiz geht die FINMA direkt vor, z.B. indem sie einen Untersuchungsbeauftragten einsetzt.

Anbieter, die auf der Warnliste der FINMA publiziert werden, sind in der Regel ebenso auf der weltweiten Investor-Alerts-Liste der IOSCO (International Organization of Securities Commissions) aufgeführt, die weltumspannend vor illegalen Anbietern warnt. Trotzdem: Diese Listen können nie umfassend sein. Es empfiehlt sich also, bei Finanzangeboten stets vorsichtig zu sein und sich über den Geschäftspartner immer sehr genau zu orientieren.

Wie können Sie sich schützen?

Die FINMA setzt die Einhaltung der Finanzmarktgesetze auch bei Anbietern durch, die keine Bewilligung haben, jedoch aufgrund ihrer Tätigkeit eine solche haben sollten. Allerdings kann die FINMA unbewilligte Finanzdienstleister nicht systematisch und flächendeckend überwachen. Deshalb erfolgen eingreifende Massnahmen der FINMA oftmals erst dann, wenn für gewisse Anleger bereits ein Schaden entstanden ist.

Die FINMA appelliert an die Anlegerinnen und Anleger, ihre Kaufentscheide sorgfältig zu treffen. Nur wer ein Finanzprodukt verstanden hat, soll in dieses investieren. Vor Beginn einer Geschäftsbeziehung mit einem Finanzakteur ist es empfehlenswert, sich im Sinne der Eigenverantwortung über diesen zu informieren und gewisse Vorabklärungen zu treffen.

Besondere Vorsicht ist beispielsweise geboten, wenn Ihnen unüblich hohe Renditen versprochen werden. Praktische Tipps, wie Sie sich vor illegalen Finanzanbietern schützen können, finden Sie hier. Weiter steht Ihnen auf unserer Webseite eine nicht abschliessende Liste mit Beispielen für illegale Anbieter und Anlagebetrug zur Verfügung. Schliesslich informiert die FINMA in ihrem Kundenschutzbericht über ihr Vorgehen im Kampf gegen unerlaubt tätige und betrügerische Finanzintermediäre. Sie weist darin unter anderem auch auf thematische Schwerpunkte und häufige Vorgehensweisen von illegalen Finanzintermediären hin.

Wo finde ich weitere Informationen?

Die FINMA führt folgende Listen:

Einige weitere Bundesstellen, die sich mit der Bekämpfung von Anlagebetrug beschäftigen:

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