Sie haben ein Problem mit Ihrer Bank

Als Privatpersonen finden Sie hier Antworten auf häufig gestellten Fragen und Informationen zum Umgang mit Problemen mit Ihrer Bank. Die FINMA nimmt Ihre Angaben über mögliche Missstände entgegen und prüft sie. Wo konkrete Anhaltspunkte auf Verstösse gegen die Finanzmarktgesetze vorliegen, nimmt die FINMA weitere Abklärungen vor und ordnet wenn nötig Massnahmen gegen das beaufsichtigte Institut an.

Haben Sie schon mit Ihrer Bank gesprochen?

Viele Probleme lassen sich in einem Gespräch lösen. Jede Beschwerde sollte in einem ersten Schritt direkt an die Bank gerichtet werden.

Hat dieses Gespräch nicht den erhofften Erfolg gebracht, stehen Ihnen folgende Wege offen:

  • Sprechen Sie mit dem Bankenombudsman.
  • Sie können sich auch an die FINMA wenden. Fassen Sie kurz zusammen, was ihr Anliegen ist und was bisher geschah. Bezeichnen Sie das Problem genau. Verfügen Sie über eine Stellungnahme der Bank, legen Sie diese bei. Benutzen sie dazu am besten unser Meldeformular.

Was macht die FINMA mit meiner Eingabe?

Wir klären ab, ob die Bank die Finanzmarktgesetze eingehalten hat. Ist dies nicht der Fall, treffen wir Massnahmen, damit die Bank sich in Zukunft korrekt verhält.

Wie werde ich orientiert?

Ein Auskunftsrecht über die Beurteilung Ihrer eingereichten Beschwerde bei der FINMA besteht nicht. Wir können Sie deshalb nicht über unsere Einschätzung oder allfällig eingeleitete Massnahmen orientieren. Die Aufsichtsbeschwerde ist kein förmliches Rechtsmittel und eröffnet Ihnen auch keine Parteirechte. Wir halten uns diesbezüglich an die für uns geltenden Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Warum hat die FINMA ein Interesse an meinem Fall?

Beschwerden können das Fehlverhalten von Banken aufzeigen. Um eine einwandfreie Geschäftstätigkeit der Banken sicherzustellen, sind wir dankbar für Hinweise. Bestehen Verdachtsmomente, dass eine Bank ein Fehlverhalten mit System betreibt, werden wir aktiv.

Schuldet Ihnen die Bank Ihrer Meinung nach Geld (Schadenersatz oder Kulanzregelung)?

Wenden Sie sich an den Bankenombudsman. Der Schweizerische Bankenombudsman ist eine neutrale und kostenlose Informations- und Vermittlungsstelle. Er befasst sich mit konkreten Beschwerden von Kunden gegen eine Bank mit Sitz in der Schweiz. Für Probleme, die auf diesem Weg nicht lösbar sind, kann der Zivilrechtsweg (ordentliche Gerichte) beschritten werden.

Warum kann mir die FINMA in diesem Fall nicht direkt helfen?

Die FINMA kann nicht anstelle der Zivilgerichte über Ansprüche von einzelnen Kunden entscheiden. Der Grund liegt im gesetzlich definierten Auftrag der FINMA. Die FINMA muss ihre Aufgaben im Interesse der Gesamtheit der Kundinnen und Kunden wahrnehmen und kann nicht die Interessen einzelner Privatpersonen vertreten.

Was geschieht mit meinem Geld auf dem Konto, wenn meine Bank zahlungsunfähig wird?

Wenn die Bank Konkurs geht, so werden die Einlagen bis maximal 100‘000 Schweizer Franken pro Kundin und pro Kunde privilegiert behandelt. Das heisst, dass Ihnen die Bank die Einlagen bis zu diesem Betrag sofort auszahlen muss. Hat die Bank nicht genügend liquide Mittel, so kommt bei Schweizer Geschäftsstellen die Einlagensicherung zum Tragen (vgl. hierzu die Website von esisuisse). Die Einlagensicherung stellt den entsprechenden Betrag innerhalb von 20 Arbeitstagen zur Auszahlung zur Verfügung, nachdem sie dazu durch die FINMA aufgefordert wurde.

In der Schweiz werden die Einlagen von Bankkundinnen und -kunden durch das System der Einlagensicherung und durch die bevorzugte Behandlung im Konkursfall geschützt.

 

Website von esisuisse

Was geschieht mit meinen Aktien im Depot, wenn meine Bank zahlungsunfähig wird?

Im Unterschied zu Einlagen werden Depotwerte (Aktien, Fondsanteile oder andere Wertpapiere) in diesem Fall vollständig abgesondert und den Kunden herausgegeben. Diese Regelung gilt für alle Depotwerte wie auch für physisch bei der Bank lagernde Edelmetalle.

Backgroundimage