Als Kaltakquise im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung gelten unaufgeforderte und unerwünschte telefonische Kontaktaufnahmen von Versicherungsunternehmen oder -vermittlern. Die telefonische Kaltakquise ist in der Schweiz im Bereich der Krankenversicherung seit dem 1. September 2024 verboten. Anrufe sind nur dann erlaubt, wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht oder wenn Sie bis vor weniger als drei Jahren Kundin oder Kunde waren sowie dann, wenn der Anruf durch eine Empfehlung einer Ihnen bekannten Drittperson zustande gekommen ist. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie unerlaubt telefonisch kontaktiert worden sind, können Sie dies mit dem untenstehenden Formular der FINMA melden.