Meldung unerlaubter telefonischer Kaltakquise im Bereich der Krankenzusatzversicherung

Unerwünschte telefonische Kontaktaufnahmen durch Versicherungsunternehmen oder -vermittler gelten als Kaltakquise. Im Bereich mit Krankenzusatzversicherungen ist die telefonische Kaltakquise ist in der Schweiz seit dem 1. September 2024 verboten. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie unerlaubt telefonisch kontaktiert worden sind, können Sie dies mit dem untenstehenden Formular der FINMA melden.

Unaufgeforderte Anrufe von Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlerinnen oder Versicherungsvermittlern im Zusammenhang Krankenzusatzversicherungen sind nur dann erlaubt, wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht oder wenn Sie bis vor weniger als drei Jahren Kundin oder Kunde waren. Ebenso sind Anruf erlaubt, die durch eine Empfehlung einer Ihnen bekannten Drittperson zustande gekommen sind. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie im Zusammenhang mit einer Krankenzusatzversicherung unerlaubt telefonisch kontaktiert worden sind, können Sie dies mit dem untenstehenden Formular der FINMA melden.

Bitte beachten Sie, dass nur unaufgeforderte Telefonanrufe im Zusammenhang mit einer Krankenzusatzversicherung der FINMA zu melden sind. Telefonanrufe in Zusammenhang mit der obligatorischen Grundversicherung sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu melden, Telefonanrufe im Zusammenhang mit unerwünschter Werbung dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

 

Meldeformular Kaltakquise Krankenzusatzversicherung

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