Die FINMA nimmt
Hinweise auf unbewilligte Tätigkeiten ernst und prüft diese sorgfältig. Die Hinweise der Anlegerinnen und Anleger helfen, illegale Anbieter von Finanzdienstleistungen aufzuspüren und gegen sie vorzugehen. Die FINMA kann allerdings nur konkreten Hinweisen nachgehen, die auf eine Verletzung von Finanzmarktrecht schliessen lassen. Allgemein formulierte Hinweise oder Fragen wie etwa "Ist Unternehmen X seriös?", "Soll ich in Unternehmen Y investieren?" sind nicht genügend konkret.
Wer die FINMA auf mögliche Missstände hinweist, wird durch die FINMA nicht über die Abklärungen und Verfahren auf dem Laufenden gehalten. Der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber stehen keine Parteirechte zu. Sie müssen ihre Interessen in Zivil- oder Strafverfahren durchsetzen. Die FINMA informiert grundsätzlich nicht über ihre Verfahren. Auch auf Anfrage bestätigt, dementiert oder kommentiert sie Untersuchungen nicht. Sie behält sich vor, falsche oder irreführende Informationen zu berichtigen. Zu zivilrechtlichen Streitigkeiten kann sich die FINMA nicht äussern; diese sind Sache der Zivilgerichte.
Die FINMA führt Listen der
bewilligten Unternehmen. Anlegerinnen und Anleger können sich auf der Website der FINMA darüber informieren, welche Gesellschaft oder welche Person über eine Bewilligung der FINMA verfügt. Bei Unsicherheiten gibt
questions@finma.ch Auskunft über den Bewilligungsstatus.