Ab dem ersten Januar 2024 müssen sich alle ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler auf der Erhebungs- und Gesuchsplattform der FINMA (EHP) nachdokumentieren oder neuregistrieren.
Die EHP ist über das sogenannte FINMA-Portal erreichbar. Um eine Nachdokumentation oder Neuregistrierung bei der FINMA über die EHP zu beantragen, müssen Sie sich einmalig auf dem FINMA-Portal registrieren. Falls Sie bereits Zugang zum FINMA-Portal haben, können Sie diesen Schritt überspringen.
Klicken Sie auf den untenstehenden Link "Zur Anmeldung zum FINMA-Portal" und füllen Sie die Maske "Benutzerdaten" aus.
Sie erhalten darauf ein Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Kopieren Sie den Code und schliessen Sie die Registrierung gemäss den Angaben im Portal ab. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im unten aufgeführten Dokument "Registrierung von Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern".
Zur Anmeldung zum FINMA-Portal
Registrierung von Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern.
Melden Sie sich mit Ihrem neuen Login im FINMA-Portal an. Reichen Sie über die Kachel "Zugriff beantragen" ihr Gesuch für die für die sogenannte Selbstregistrierung auf der EHP ein.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie innerhalb einiger Arbeitstage eine Bestätigung per E-Mail. Danach können Sie sich auf dem FINMA Portal anmelden und haben ab dem 1. Januar 2024 Zugriff auf die bereitgestellten Dokumente und Formulare.
Beachten Sie hierzu die Schritt-für-Schritt-Anleitung im unten verlinkten Dokument.
Die wichtigsten Informationen zur neuen Regulierung der Versicherungsvermittlung ab 1. Januar 2024, nützliche Links und weitere Angaben finden sie auf dieser Seite. Hier können Sie sich auch für ein kostenloses MyFINMA-Abonnement anmelden und über Neuerungen auf dem Laufenden bleiben.