Mit der EHP können Sie aufsichtsrechtlich relevante Daten, Meldungen und zusätzlich Bewilligungsgesuche elektronisch und verschlüsselt bei der FINMA einreichen. Wie Sie Zugang zur EHP erhalten, beschreiben die folgenden Abschnitte.
Als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler benötigen Sie für Ihre Nachdokumentation oder Neuregistrierung Zugang zur EHP. Wie Sie dabei vorgehen, ist auf der folgend verlinkte Seite beschrieben.
Zugang zur EHP für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler
Um die EHP zu nutzen, müssen Sie bei der FINMA mindestens eine BVA registrieren. Die BVA können Sie der FINMA über das untenstehend verlinkte Formular melden. Sobald die FINMA die Angaben zur BVA erhalten und verarbeitet hat, erhält diese Person ein Bestätigungs-E-Mail, um die Registrierung abzuschliessen.
Eine berechtigungsverantwortliche Person registrieren
Die BVA verantwortet für ihr Institut die Benutzerverwaltung. Dies umfasst das Anlegen, Mutieren, Löschen und Attestieren von Benutzerinnen und Benutzern. Die BVA kann der FINMA auch Änderungen zu ausgewählten Stammdaten des Instituts elektronisch melden. Weiter weist die BVA bei Erhebungen der FINMA die entsprechenden Aufgaben den zuständigen Personen beim Institut zu. Die BVA ist Single-Point-of-Contact (SPOC) und fungiert als verlängerter Arm der FINMA bei Supportanfragen zur EHP innerhalb des Instituts.
Detaillierte Angaben zur BVA finden Sie im folgenden Dokument: