Nome | Umut Johnson |
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Decisione del | 28.03.2022 |
Dettaglio | Umut Johnson, geb. 14. März 1989, deutscher Staatsangehöriger, in Zürich, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne die notwendige Bewilligung unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Umut Johnson angewiesen, den gewerbsmässigen Effektenhandel sowie die entsprechende Werbung, ohne die notwendige Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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